Welche Vorteile hat der Handelsregistereintrag e.K. ?
Ein eingetragener Kaufmann e. K. hat doch keine Vorteile durch die Eintragung oder ?
1 Antwort

Ein Kaufmann hat sich in der Handelsregister eintragen zu lassen, wenn er ein Grundhandelsgewerbe beteibt udn kein Minderkaufmann ist.
Der Kaufmann zeigt also alein durch die Eintragung schon an, das er über einen ordnugnsgemäßen Geschäftsbetrieb verfügt. Mit der Eintragung hat er auch eine Firma (der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt), also auch einen entsprechneden Namensschutz im Geschäftsverkehr.
Er zeigt auch eine erhöhte Verantwortung, schließlich kann ein eingetragener Kaufmann sich bereits mündlich verbürgen.
Sagt ein eingetragener Kaufmann "Der Metallwarenhändler Meier ist zuverlässig, für den verbpürge ch mich" so ist er darauf verklagbar.
Also die Eintragung hat schon Bedeutung.