Als Unternehmen Mietwohnung an sich als Arbeitnehmer bereitstellen - Was ist der beste Weg?
Hallo zusammen,
ich stehe vor meiner Selbstständigkeit und überlege, welche Rechtsform ich wählen soll, um dadurch als Privatperson auch legal steuerrechtliche Vorteile zu nutzen. Ein großes Thema ist hier auch die Miete für mich.
Soweit mich meine eigenen Recherchen getragen haben, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung zur Verfügung stellen. Nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG, der am 01.01.2020 in Kraft getreten ist, unterbleibt der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.
In anderen Worten, wenn der Arbeitgeber beispielsweise eine 90qm große Wohnung von Dritten am Mietmarkt in Höhe von 900€ anmietet und an seinen Arbeitgeber weitergibt, ist kein Sachbezug seitens des Arbeitnehmers anzumelden, solange er mindestens 600€ (2/3) an Mietabgaben an seinen Arbeitgeber zahlt.
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, wie ich es am Besten anpacke, dass ich eine Rechtsform gründe, mit Hilfe welcher ich u.a. eine Wohnung anmiete und mir als Privatperson und Geschäftsführer (also Arbeitnehmer) diese Wohnung für 2/3 des eigentlichen Mietpreises überlasse, während das Unternehmen die tatsächliche Miete in vollständiger Höhe abschreiben kann? Ich meine, ist das so? Hat jemand von euch schon konkrete Erfahrungen mit dem Fall gemacht?
Über jede hilfreiche Antwort würde ich mich freuen. Beste Grüße!