welche voraussetzungen müssen vorliegen um den Kinder Betreuungsfreibetrag allein zu beantragen?

2 Antworten

Hast du mal beim Jugendamt nachgefragt, welche Bedingungen du erfüllen musst, damit du das beantragen kannst?

Wie genau das geregelt ist, weiß ich selbst leider nicht, aber ich weiß, dass das von der Steuer abgesetzt werden kann.

Hier mal ein kurzer Überblick:

Das Wichtigste in Kürze

  • 2/3 der Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzbar, für jedes Kind maximal 4.000 Euro jährlich
  • Absetzbare Kosten: Kosten für Kindertagesstätte, Kindergarten, Babysitter:in, Au-Pair oder Betreuungsperson im eigenen Haushalt
  • Gleiche Regelungen für die Betreuung während der Schulferien
  • Voraussetzung: 14. Lebensjahr des Kindes noch nicht vollendet
  • Keine Altersbegrenzung für Kinder mit einer Behinderung, sofern vor dem 25. Lebensjahr eingetreten
  • Betreuung durch Großeltern: ohne Vertrag zwischen Großeltern und Eltern nur Fahrtkosten abziehbar
  • Wichtig als Nachweis: Begleichung der Rechnungen per Überweisung
 Quelle: https://www.aktuell-verein.de/tipps-steuer-kinderbetreuungskosten/
Woher ich das weiß:Recherche

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 32 Abs. 6 S. 8 EStG

"8Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, wenn bei dem Elternpaar die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen (= die Eltern leben getrennt)9Eine Übertragung nach Satz 8 scheidet aus, wenn der Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. 

Woher ich das weiß:Beruf – Berufserfahrung

kann die Antwort auf die zwei Kinder präzisiert werden?

a) für die Tochter und

b) für den Jungen, denn Schulgeld gehört nicht zu Kinderbetreuungskosten und 3% Betreuung in der Woche finde ich auch zu gering, wenn lt. Rechrsprechung von 10% ausgegangen wird - wer entscheidet auf Übertragung -der Mitarbeiter im Finanzamt-denn von einer einvernehmlichen Einigung kann nicht ausgegangen werden

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