Unter welchen Voraussetzungen wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt? Auch ohne Einverständnis?
Mir ist schon klar, daß man einen geistig erkrankten Menschen hierbei nicht nach seinem Einverständnis fragen kann. Genau das ist aber das Problem. Am Alter kann man so was ja auch nicht gerade fest machen.
Meine Tante ist 81, teilweise vielleicht ein bißchen tütellig, aber trotzdem kann ich das von hier aus nicht ganz nachvollziehen.
Das mit dem Betreuer für finnanzielle Dinge schwelt schon eine ganze Weile. Bei unserem letzten Besuch im Mai hatte sie uns erzählt, daß sie sich erfolgreich dagegen wehrte, daß sie von ihrem Konto kein Geld mehr abheben darf. Gestern kam ein Anruf von ihr das der Betreuer ohne sie zu fragen Geld vom Konto gehohlt hätte.
Um dazu konkret etwas sagen zu können, müßte man natürlich mal ihren Sohn fragen, wie sich die Sache verhält. Bevor wir uns da aber irgendwie reinhängen wollte ich hier mal nach den Grundsätzen solcher Verfahren fragen. Es geht halt wie so oft um´s liebe Geld...