Welche Schuld wird beglichen, wenn nur Teilzahlung geleistet?
Mein Schuldner hat auf einen Vollstreckungsbescheid eine kleinere Teilzahlung geleistet. Jetzt fragt er mich, was er mir noch schuldet, und ist damit nicht einverstanden, dass ich ihm das Gezahlte zuerst auf die Gerichtsvollziehergebühren und die Gerichtskosten für den Mahnbescheid anrechne, so dass er weiterhin die Hauptforderung und die Zinsen hieraus zu zahlen hat. Er jedoch meint, dass zuerst die Hauptforderung beglichen worden ist und daher auch weniger Zinsen zu zahlen sind. Die Kosten werden danach gezahlt. Wer hat Recht?
1 Antwort
Das kommt drauf an.
gibt es AGBs? Ist darin etwas von Teilzahlungen gesagt.
Hat der Schuldner bei der Zahlung ausdrücklich gesagt, worauf er leistet?
Wenn in den AGB etwas zu dem Thema steht, dann gilt das, weil Vertragsbestandteil.
Steht darin nichts udn der Schuldner hat auf die Überweisung geschrieben, zur Tilgung des Rechnungsbetrags RG. 1234 vom ...., dann wäre es für die Hauptforderung.
Wurde es einfach ohne klaren verrechnungsvermerk gezahlt, kann der Zahlungsempfänger verrechnen, wie er will.