Welche Rechte hat man bei einem gemeinsamen Konto?

2 Antworten

Dagegen wehren kann man sich bei Oder-Konten (die sind Standard) nur, wenn man schneller ist als der böse Partner.

Es ist mir im übrigen unbegreiflich, wieso man in einer Zeit, in der man allerorten kostenfreie Girokonten angeboten bekommt, unbedingt mit dem Partner ein Gemeinschaftskonto führen muß. Man lädt sich damit alle möglichen Probleme auf. Das von Dir beschriebene ist ja nur eines davon.

Andere Probleme können sein:

Ärger mit dem Finanzamt wenn große Summen über das Konto fließen und Schenkung verbunden mit Entstehung von Schenkungsteuer unterstellt wird.

Kontenpfändungen aus Verpflichtungen die nur einen der Partner betreffen aber so auf beide durchschlagen.

Endloser Ärger und Rechnerei nach Ende der Beziehung.

Wenn man seinem Partner unbedingt einen Liebesbeweis erbringen will, dann tut es auch ein Strauß Blumen. Es muß nicht gerade das Formular für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos sein.

Es bestehen bei einem gemeinsamen Konto keine Möglichkeiten , die Einlagen zu schützen vor dem anderen Mitinhaber-es ist ja ein gemeinsames. Es gibt wohl die Möglichkeit, abbuchungsbeträge tägl. auf eine Höchstsumme zu begrenzen oder das immer Beide bei Abhebung von Geld unterschreiben müssen. Solche Dinge werden aber bei der Bank vertaglich fixiert. Auch kann ein Inhaber bei Trennung schnell das Konto sperren, aber das kommt ja auf das selbe raus.