Welche Möglichkeiten gibt es nach Ablauf des Erbpachtvertrages?

3 Antworten

Natürlich wissen wir die Einzelheiten nicht. Mir fällt aber bei entsprechenden Immobilienangeboten auf, daß die Anbieter oft unrealistische Preisvorstellungen haben. Nicht selten schweben ihnen Summen vor, die nur für ein Haus mit Grundstück angemessen wären. Das Grundstück aber ist bei der Erbpacht gerade nicht inklusive und der Wert alter Bausubstanz tendiert oft gegen Null.

Es ist fast nicht zu verkaufen, weil nach Abschluss eines neuen Vertrages der Käufer 3000€ statt 420€ im Jahr zahlen müsste.

Deine Verkaufserwartung alleine an den (nur) € 3.000 im Jahr festzumachen, ist bestimmt nicht gerechtfertigt.

Wenn das Objekt mehr als 50 qm hat, dann wirst Du leicht Interessenten finden, die diese Erbpacht zahlen und damit viel höhere Kaltmiete sparen würden (selbst wenn der direkte Preisvergleich Pacht und Kaltmiete ziemlich hinkt).

..... Stimmt das?

Eine solche Frage kann nur mit Kenntnis des Vertragswortlautes beantwortet werden.

Siehe dazu den Rat von Franzl0503! Allerdings ist zu befürchten, dass die Lektüre dieses Kommentars sehr schwer zu verstehen ist.

Katja17 
Fragesteller
 21.12.2016, 14:23

Es käme ja zur Erbpacht auch noch der Kaufpreis hinzu, dann ist der Deal nicht mehr so günstig.

Ich kann den Erbpachtvertrag erst nach Weihnachten einsehen. Ich kann mich aber an kiene Klausel erinnern, die Eine Entschädigung verhindert. Wenn sich Gesetzestext und Erbpachtvertrag widersprechen sollten. Was gilt dann?

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Katja:

Entscheidende Fakten hast du uns leider vorenthalten, wie z.B. .

1. Besteht eine vertraglich vereinbarte Verfügungsbeschränkgung  (ausschließlich Eigennutzung, Vermietung nicht möglich?)

2. Wurde im Falle des Heimfalls eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, die Art der Zahlung sowie der Ausschliessung (§ 32 ErbbauERG) getroffen? Die vondir geschilderte schlechte Marktresonanz beeinträchtigt bekanntlich den Wert. erheblich).

3. Ein Verlängerungsangebot muß rechtzeitig zugehen, damit du dich noch vor Ablauf des Erbbaurechts dazu erklären kannst und die Verlängerung im Grundbuch eingetragen werden kann. Ist dies nicht möglich oder ist das Erbbaurecht bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern

4. höchstens eine Neubestellung,  regelmäßig verbunden  mit einer kräftigen Erhöhung des Erbbauzinses (z.B. 4 % des aktuellen Marktwerts des Grundstücks ohne Bauwerk) mit Anpasssungsklausel.

Empfehlung: Investiere 114,-- € für einen sehr guten Fachkommantar über das Gesetz zum Erbbaurecht (z.B.erscchienen im Carl Heymanns Verlag).