Welche Kosten werden bei Eigenleistung in einer neuen Mietwohnung vom Vermieter übernommen?

3 Antworten

Vertraglich wurde die Eigenleistung auch von der Wohnungsgenossenschaft mit einem Betrag von bis zu 400,- € vereinbart

Das ist der Betrag, mit welchem ihr seiten der Wohnungsbaugesellschaft rechnen könnt ...... und nicht einen Cent mehr. Und der ist hinsichtlich einer nicht renovierten - nicht bezugsfrtigen Wohnung eine Frechheit. Denn der deckt maximal die Materialkosten im untersten Segment - Rauhfaser und Farbe plus Nebenmaterialien. Stundenlohn / Fahrkosten..... davon träumt ihr eher.

Eine Frechheit? Auch diese Aussage wäre jetzt im Bereich der Realitätsverweigerung zu verorten.

Ich finde das Angebot der Genossenschaft schon sehr nobel. Denn Sie müssen das gar nicht bezahlen. Niemand schreibt einem Vermieter vor, Geld für einen tauglichen Erstbezug zu verschenken. Das ist Goodwill, Fragesteller kann froh sein, überhaupt 400,- € zu bekommen.

https://www.hausfrage.de/frage/darf-eine-unrenovierte-wohnung-vermietet-werden/

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass den Vermieter dazu verpflichtet, nur eine renovierte Wohnung zu vermieten. Es gilt: Wer den Mietvertrag einer Wohnung unterschreibt, akzeptiert damit auch ihren Zustand.

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"Nobel" ist in dem Fall der falsche Ausdruck... die Wohnung sollte lt. Vertrag bezugsfrei übergeben werden. D.h. Wände etc. alles so wie beim Einzug. Dem war leider nicht so und durch den Zeitdruck zwecks fester Terminplanung mit Personen, Leihfahrzeug und Lieferung sämtlicher Möbel, gibt es Schwierigkeiten, in der Kürze noch einen Maler von der Wohnungsgenossenschaft zu organisieren. Von daher kam man uns mit dem Angebot von 400,- € der Eigenleistung entgegen. Allerdings wird das Material sowie die erbrachten Stunden erstattet, nur kein Werkzeug. Von daher die Frage ;-) evtl. Fahrtkosten für die Aushilfe des Anstreichers wahrscheinlich nicht, wissenswert wäre jedoch der Betrag des Stundenlohnes, was man hier zur Abrechnung angeben kann. Ich finde nirgendwo eine Regelung bezüglich Stundenlohn bei Eigenleistung.

Danke jedenfalls für jeden Tipp :-)

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Stundenlohn, Fahrtkosten?

Es wurde eine Eigenleistung vereinbart! Wie der Name schon sagt.... erbringt man diese Leistung selbst und dort könnt Ihr weder Fahrtkosten noch einen Stundenlohn angeben!

Damit ist gemeint, dass bis zu 400,- € an Materialkosten seitens der Genossenschaft getragen werden. Für z.B. Tapete, Farbe, Farbrollen ect.

mehr aber auch nicht, da Ihr die Leistung ja selbst erbringen wollt, wie vereinbart.

Hallöchen, lt. Vereinbarung dürfen wir die Stunden mit dem entsprechenden Stundenlohn auch angeben, nur kein Werkzeug. Wir wissen nur nicht, welcher Betrag hier gesetzlich festgelegt ist ;-)

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Meine Frage: können wir die Hin-/Rückfahrt von 270 Km mit z.B. 0,30 €/Km anrechnen und welchen Stundenlohn können wir da angeben?

Die Frage ist zugegeben völlig hahnebüchen und realitätsfremd.

Bist Du Handwerker? Nein also. Daher auch keine Anfahrtspauschale und keinerlei Stundenlohn. Und nein, bevor die Frage aufkommt: man kann hier auch keine Haushaltsnahen Dienstleistungen über die Steuer verpreisen. Dazu bräuchte es eben eine Rechnung, Ihr könnt Euer Privatvergnügen ja schlecht Euch selbst in Rechnung stellen.

Grundsätzlich ist aber ein Umzug zumindestens in Teilen steuerlich absetzbar.

https://www.finanztip.de/umzugskosten/

Dankeschön für den Tipp zur steuerlichen Absetzung der Umzugskosten ;-)

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