Welche Kosten können auf den Mieter umgelegt werden?
Welche der anfallenden Kosten für ein vermietetes Wohnhaus können auf den Mieter umgelegt werden?
2 Antworten

Grundsteuer, Feuer- und Stumversicherung, Teppenreinigungskosten, Gartenarbeiten, Wegereinigung, Müllabfuhr, Wartungskosten für Heizung und Wasserversorgung.

Alle Kosten gem. § 1 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/betriebskostenverordnung.html.
Spannend ist dabei in § 2 die Position 17 Sonstige Betriebskosten, die im MV einzeln genannt werden müssen, z. B. Dachrinnen- u. Lichtschachtreinigung. Hierzu mußt Du mal etwas googlen.
Wenn das Haus bereits vermietet ist, hast Du nur noch den Spielraum, der Dir von jedem einzelnen Mietvertrag eingeräumt wird. Es bleibt Dir kaum noch Gestaltungsfreiheit. Erst ein neuer Mieter bietet Dir einen neuen MV mit besserer Regelung.