Welche Folgen hat ein Unternehmen zu befürchten, wenn es die Frist für den Jahresabschluss nicht einhält?

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und nach 6 Wochen 2500 Euro Bußgeld fällig wird. Ist dies in der Praxis auch so?

Nein. Zuerst kommt eine gebührenpflichtige Mahnung. Die Gebühr beträgt zur Zeit 103,50 Euro. Danach hat man sechs Wochen Zeit, um die Offenlegung durchzuführen. Ersta dann werden die 2.500,00 Euro fällig.

Je nach Arbeitsanfall oder Lust trudeln die Mahnung etwa im März/April ein.

Folge:

Viele eingereichte Jahresabschlüsse sind völlig falsch, weil sie schlichtweg noch nicht fertig waren. Egal - sie wollen es ja nicht anders.

Ändert man eben nach Fertigstellung.

Ich habe vor kurzem im Bundesanzeiger nach einem Unternehmen geschaut, bei dem der Jahresabschluss von 2013 bis jetzt noch nicht veröffentlicht ist. Wie kann dies sein?

Entweder ist dem Bundesanzeiger die Offenlegungspflicht nicht bekannt (Neugründungsfall) oder es besteht keine Offenlegungspflicht.

Oder ein interner Fehler beim Bundesanzeiger, das hatte ich auch schon mal. Da mussten wir das Bußgeld gerichtlich abwenden.

Wir haben mit einem Unternehmen zu tun, dass die Schuld für die Verspätung auf den Steuerberater schiebt. Kann dies sein? Gelten dort dann andere Fristen?

Das Unternehmen ist übrigens offenlegungspflichtig. Es hat jetzt Anfang Oktober 2015 den Jahresabschluss von 2012 veröffentlicht.

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