Welche Auswirkungen auf Mietverhältnis hat die Eintragung einer Zwangshypothek?

2 Antworten

Mit der Eintragung der Zwangshypothek im Grundbuch des Schuldners (= Eigentümer) hat sich das Finanzamt zur Sicherung der Realisierung rückständiger Steuern eine dingliche Gläubigerposition verschafft, die allein schon wegen der Rangsicherung (Motto: Wer zuerst kommt mal zuerst!) bedeutend sein kann. Was folgt: Je nach Alter und Höhe der Steuerschuld könnte die Zwangsverwaltung folgen oder eine Pfändung der Miete. Der Mieter würde dann nicht mehr an den Eigentümer leisten, sondern an den Zwangsverwalter oder an das Finanzamt direkt. Die lädierte Bonität des Eigentümers erfordert erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters bei allen Forderungen und Zahlungen an den Vermieter.

Dem Zwangsverwalter obliegt, das Grundstück des Schuldners wie ein sorgsamer, ordentlich wirtschaftender Eigentümer zu verwalten. Er hat daher auch die Anhebung zu niedriger Mieten vorzunehmen, soweit sich dies ohne Benachteiligung der Zwangsverwaltungsmasse und der Gläubiger mit Rücksicht auf Treu und Glauben durchführen lässt. Fruchten beide Maßnahmen nicht, kann das Finanzamt auch die Zwangsversteigerung beantragen.

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!"

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Das sollte deine Verwandte letztlich nicht groß berühren. Das Haus kann halt im Extremfall (Schuldner kann nicht zahlen) zwangsverkauft werden aber das bedeutet für deine Verwandte letztlich nichts anderes als einen neuen Vermieter zu bekommen. Einen direkten Einfluss auf die Miete sehe ich derzeit nicht. Solange das Haus noch dem derzeitigen Eigentümer gehört, wird sich auch nur im Rahmen der normalen/gesetzlichen Möglichkeiten etwas an der Miete tun.