Welche Art von Mietvertrag?
Hallo an alle,
meine Freundin wohnt derzeit bei ihren Eltern. Die Eltern, welche die zugleich die Eigentümer der Wohnung sind, verlangen eine monatliche Miete für ihren Aufenthalt im Zimmer, d.h. sie müssen einen Mietvertrag machen. Es handelt sich dabei um einen Zimmer in der Qohnung der Eltern. Bad, Küche etc. werden geteilt.
Dazu meine Frage: Um welche Art von Miete handelt es sich dabei?
Ist es trotzdem eine Untermiete, wenn die Vermieter zugleich die Eigentümer sind? Oder sollte es sich dabei um einen herkömmlichen Mietvertrag mit Hinweis auf die gemeinschaftlich genutzten Räume handeln?
Für jede ernstgemeinte Antwort bedanke ich mich im Voraus. Bleibt gesund. :)
1 Antwort

Das eine schließt das andere nicht aus. Ein Untervermietungsvertrag ist nichts anderes als ein normaler Mietvertrag der halt nur nicht mit dem Eigentümer/Hausverwaltung abgeschlossen wird.
Da hier die Eltern sowohl das Eine wie auch das Andere sind, einfach einen Mietvertrag über ein Zimmer mit Nutzungsrechten für Küche/Bad usw.
Dabei nicht vergessen, dass die Nebenkosten und die Betriebskosten korrekt umgelegt werden. Also nicht so, dass die Tochter die Hälfte zahlt sondern den Anteil pro Person.
Die Heizkosten für ihr Zimmer nur auf sie und für die restlichen (außer Elternschlafzimmer) den Personenanteil und genau so mit dem Wasser und Strom.
Oder wie auch immer die sich einigen wollen. Auf jeden Fall muss ein ganz normaler Mietvertrag aufgestellt werden.