Welche Angaben muss ich als Zeuge bei einem Unfall machen?
Ich habe folgende Frage: warum oder muss ich als Zeuge eines Unfalls meinen Führerschein vorzeigen? Ich fuhr mit Abstand hinter dem verunfallten Fahrzeug, bin aber nicht beteiligt gewesen.
6 Antworten

Als reiner Zeuge eines Unfalls hast Du keine Pflicht, am Unfallort zu bleiben, denn unbeteiligte Dritte (§34 StVO) fallen nicht unter den möglichen Straftatbestand der Fahrerflucht (§142 StGB).
Du bist allerdings zur Hilfeleistung verpflichtet - und wenn dies nur darin besteht, einen Notruf abzusetzen, da Du Dich selbst zu keinen hilfeleistenden Handlungen in der Lage siehst. Ansonsten wäre dies ein Straftatbestand nach §323c StGB.
Angaben, die Du zu einem Unfall machst, müssen wahrheitsgemäß sein, insbesondere vor Gericht. Du bist jedoch nicht verpflichtet, am Unfallort zu bleiben oder eine Aussage zu machen. Weiterhin bist Du nicht verpflichtet, Personalien zu hinterlassen. Sollte die Polizei eintreffen, kann sie jedoch für Dich als Zeuge eine Personenfeststellung vornehmen, d.h. dann wärst Du auf Aufforderung verpflichtet, Deine Identität nachzuweisen (lt. Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes). Dies erfolgt durch ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Bist Du selbst mit einem Fahrzeug unterwegs, kann die Polizei im Zuge der Unfallaufnahme generell auch die Vorlage Deines Führerscheins und der Fahrzeugpapiere fordern, denn wer Unfallbeteiligter und wer nur Zeuge ist, ist nicht immer von Anfang an klar.

Wenn du Auto fährst, kannst du jederzeit nach deinem Führerschein (auch Ausweis und Fahrzeugschein) gefragt werden.

Sicher, wenn ein Fahrer keinen hat , kann er leicht in den Verdacht geraten, den Unfall mitverursacht zu haben

muss ich als Zeuge eines Unfalls meinen Führerschein vorzeigen?
Nach Aufforderung seitens eines Polizeibeamten, der einen Unfall aufnimmt - ja, gegenüber einem Unfallbeteiligten - grundsätzlich nein. Als weiterem Unfallbeteiligtem kann von Dir ein Ausweisdokument gefordert werden.

Als Zeuge muss man sich nur ausweisen und Angaben zu dem machen, was man beobachtet hat.
Den Führerschein kann die Polizei anlasslos bei jedem Autofahrer kontrollieren. Ob das in Deinem Falle notwendig war, ist eine andere Frage. Aber die Polizei kann das machen und macht das auch oft.