Weiterzahlung der großen Witwenrente trotz Haft?

1 Antwort

Grundsätzlich erhälst du deine Witwenrente weiter. Je nach Bundesland könnte es aber sein, dass du dich an den Unterkunfts- und Verpflegungskosten beteiligen musst (abhängig auch von der Höhe des Verdienstes)

Was immer auch erhalsen bedeuten soll....

Das mit der Beteiligung an der Unterkunft finde ich stark. Denn derjenige hat doch schon eine, die er zu halten hat, dass oder?

Wo kann man da etwas nachlesen?

Du erhälTst einen DH.

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Danke für Deine Antwort (heinerbumm). Weist Du wo ich darüber etwas nachlesen kann?

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