Weiterverkauf von Musikinstrumenten - wie einzuordnen?

2 Antworten

Wenn die beiden Instrumente sich im Betriebsvermögen befinden, ist der Verkaufserlös eine Betriebseinnahme. Ohne Freibetrag .

Bei zwei Verkäufen wirst Du ja auch nicht zum gewerblichen Händler, was das FA wohl meinte.

Du wiederum meinst ein privates Veräusserungsgeschäft, wo es den Freibetrag von 600,-€ gibt. Betriebsvermögen ist aber nicht privat.

Ist es denn schon offiziell, dass die Instrumente Betriebsvermögen sind, oder kannst Du das noch umdeklarieren? Ein Privatkauf und Privatverkauf wäre ja das beste.

Danke für die Einschätzung und Hilfe! Ich habe auch bereits bedacht, beides privat sein zu lassen. Rein rechnerisch waren beide Anschaffungskosten aber höher, als der Gesamtgewinn beider Veräußerungen, daher würde ich es auch bei der aktuellen Aufstellung lassen. Mir geht es ja absolut vorrangig darum korrekte Angaben zu machen und nicht herumzutricksen.

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@Bassmensch

Dann würde ich ja kein Geld verschenken. Dazu noch das Getüddel mit Abschreibung und so, evtl. Mehrwertsteuer... Ausserdem hast Du die Schnäppchen doch sicher beruflich gar nicht genutzt...

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@Andri123

Entschuldige, da hätte ich wohl etwas näher ins Detail gehen sollen. Die Anschaffungen lagen jeweils unterhalb der ~ 800 € Grenze, daher theoretisch direkt abschreibbar. Für mich gilt dazu auch die Kleinunternehmerregelung. Ja in der Tat, nach Feststellung, dass ich beide Instrumente nicht verwende(n kann) sah ich in dem Kontext auch keine weitere Möglichkeit der "Rückabwicklung" als den zügigen Weiterverkauf, da Rücknahme etc. ausgeschlossen waren. Oder habe ich Dich missverstanden?

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@Bassmensch

Die Einschätzung von wfwbinder wird wohl richtiger sein als meine. Also normale Betriebsausgabe und -einnahme in der EÜR.

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In die Anlage SO gehören nur Geschäfts im Privaten Bereich. Also wenn ich z. B. die Instrumente gekauft hätte und dann wieder veräußert.

Bei Dir ist es aber so, dass der Kauf eines Musikinstruments eben automatisch Betriebsvermögen wird. Also gehören Kauf und Verkauf nicht in die Anlage SO, sondern mit in Deine normale EÜR.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für diese Einschätzung! Es ist also nicht notwendig eine zweite "Tätigkeit" in der Anlage S einzutragen (bpsw. "Weiterverkauf") und der Vorgang kann hindernislos in meine nebenberufl.-EÜR einfließen?

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