Hallo,
ich habe mich nebenberuflich am 01.01.2020 selbständig mit Tierbetreuung gemacht. Ich habe nun diesbezüglich einige Fragen zur Führung des Fahrtenbuches:
1.) darf ich das Fahrtenbuch auch erst ab heute, dem 16.03.2020 beginnen? Ich habe seit heute ein neues Auto, vorher habe ich leider keine Aufzeichnungen meiner gefahrenen Km gemacht. Werden dann einfach die 2 1/2 Monate nicht berücksichtigt oder ist dann das ganze Fahrtenbuch hinfällig?
2.) muss ich bei der Fahrtstrecke jedes Mal meine genaue Adresse aufschreiben oder kann ich auch "ab zu Hause" oder "ab Büro" schreiben? Meine private Wohnung ist quasi mein Büro. Ich mache allerdings nur Kundenbesuche, ich empfange keine Kunden bei mir.
3.) ist es richtig, dass auch private Fahrten aufgeschrieben werden müssen und hier nur das Datum und die Km-Stände/gefahrene Km aufgeschrieben werden müssen?
4.) darf man private Fahrten zusammenfassen? Beispiel: Ich habe Freitag Morgen noch einen Kundenbesuch, den trage ich im Fahrtenbuch ein. Dann fahre ich das ganze Wochenende nur privat und erst ab Montag Mittag wieder geschäftlich. Darf man dann beim Datum beispielsweise "13.-15.03.2020" eintragen und nur einen Km-Stand (Beginn und Ende) des gesamten Wochenendes eintragen, obwohl ich öfter (privat) gefahren bin?
5.) Ich habe mir ein Fahrtenbuch gekauft, dort gibt es u.a. folgende Spalten: "Name des Fahrers", "Kraftstoff", "Sonstige Angaben". Muss ich diese auch ausfüllen?
Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar!
Bitte nicht schreiben, dass ich Google verwenden soll. Das habe ich bereits getan, nur wurden nicht alle meine Fragen klar beantwortet. Ich hoffe, dass ich hier mehr Glück habe!