Weiterbildung Bilanzbuchhalter, trotzdem erstmal in Steuerkanzlei bleiben?

2 Antworten

Wenn dein Arbeitgeber Dir die Fortbildung ganz oder teilweise zahlt, wäre er mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Dich nicht einen Vertrag unterschreiben ließe, nach dem Du eine gewisse Zeit als fertiger Bilanzbuchhalter bei ihm bleiben musst - und wenn Du das nicht machst, die Kosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen hast. In der Regel sind es 3 Jahre - Deinen Ausbilder so, wie Du es offenbar gern hättest, über den Tisch zu ziehen, wird Dir also voraussichtlich nicht gelingen.

Dass Du die Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) erst machen kannst, wenn Du nach Abschluss der dreijährigen Lehre noch drei Jahre kaufmännische Berufspraxis hinter Dich gebracht hast, dürfte ja bekannt sein.

tatsächlich wurden die Regelungen geändert sodass man den normalen BiBu sofort nach der Ausbildung machen kann. Danach kann man noch eine andere Prüfung schreiben die den internationalen Teil beinhaltet.

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@KMontrose

AH, ja, Du hast Recht, das war an mir vorbeigegangen.

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