Weiter arbeiten nach letztem Arbeitstag nach Kündigung?

1 Antwort

Kannst den Zugang der Kündigung beweisen? Was du nicht beweisen kannst, existiert im Zweifelsfall nicht.

Ansonsten: Wenn du nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeitest, wird dieses unbefristet verlänger (§ 625 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich habe einen Boten geschickt der die Kündigung in den Firmenbriefkasten geworfen hat.Diesen Einwurf hat er mit Foto mit Datum und Uhrzeit festgehalten.Reicht das aus?

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@Amysu5

Wenn der Bote nicht mit dir verwandt ist, auf jeden Fall. Und ansonsten wird das höchstwahrscheinlich ausreichen.

Dein Arbeitsverhältnis endet mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist. Sorge dafür, dass dir ggf. überlassenes Arbeitsmaterial und Schlüssel einem zuständigen Vorarbeiter oder notfalls einem anderen vertrauenswürdigen Mitarbeiter übergeben werden. Übergabe unbedingt unterschreiben lassen!

Ansonsten ist die Sache damit für dich erledigt. Restlohn, sowie ggf. Überstunden und Urlaub sind dir auszuzahlen.

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@Answer123

Ok ich habe meinen Mann als Boten geschickt.Wusste nicht das ich mit dem Boten nicht verwandt seinen darf.

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@Amysu5

So pauschal ist nicht zu sagen. Aber die Glaubwürdigkeit des Boten ist natürlich höher, wenn er mit dir nicht in einer persönlichen Beziehung steht. Die Fotos werden diesen Mangel hier aber wohl heilen, insofern alles gut.

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@Answer123

Ok vielen Danke für deine Antworten.

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@Amysu5

So einfach ist es nicht mit der Antwort von Answer123. Der Bote sollte zumindest das Kündigungsschreiben selbst gelesen haben und ebenso bezeugen können, dass dieses Kündigungsschreiben sich in dem eingeworfenen Kuvert befunden haben.

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@Snooopy155

Das hat er.Er hat es gelesen und dies auch auf einer Kopie schriftlich bestätigt, ebenso das Datum und die Uhrzeit des Einwurfes.

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@Snooopy155

Daran habe ich auch schon gedacht, weil das durchaus gelegentlich vor Gericht vorgebracht wird. M. E. müssen dafür aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, andernfalls ist diese Unterstellung schlicht lebensfremd und damit alleine nicht stichhaltig.

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@Amysu5

Sehr gut, dann habt ihr das schon mal sehr ordentlich gemacht ;)

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