Wechsel der hausfinanzierenden Bank - muss man neue Grundschuld eintragen? Abtretung möglich?
Muss man eine neue Grundschuld eintragen lassen, wenn man die hausfinanzierende Bank wechseln oder treten Banken untereinander die Grundschulden ab? Wie geht es am kostengünstigsten?
2 Antworten

kostengünstiger ist die Abtretung unter einander.
Aber wenn die alte Eintragung z. b. 200.000,- war und die Restschuld nur noch 120.000,- wäre, dann würde ich die Kosten riskieren, anstatt eine überhöhte Grundschuld in der Welt zu lassen.

iphoner:
Zum Gläubigerwechsel noch einige Anmerkugen:
In die Abtretungserklärung könnte aber auch eine Teillöschungsbewilligung über den bereits getilgten Kapitalteil aufgenommen werden. Dann wäre auch die Korrektur im Grundbuch ohne weiteres möglich
Beim Kostenvergleich ist die Notargebühr für die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Zessionar zu berücksichtigen (0,5 Gebühr gem. Nr. 23803 KV = rd. 180 € bei einem Wert von 120 000 €)
Rat:Lass dir vom Kostenexperten des Notariats einen Kostenvergleich erstellen, frag aber vorher das Nachfolgeinstitut, ob es die Zession anerkennt oder Änderungen, wenn ja welche, zur Auflage macht.
Echt? Aber groß kann der Unterschied doch eigentlich nicht sein...
Beim Neueintrag kommt nur die Vormerkung dazu. Oder liege ich damit daneben?