Wechsel der hausfinanzierenden Bank - muss man neue Grundschuld eintragen? Abtretung möglich?

2 Antworten

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kostengünstiger ist die Abtretung unter einander.

Aber wenn die alte Eintragung z. b. 200.000,- war und die Restschuld nur noch 120.000,- wäre, dann würde ich die Kosten riskieren, anstatt eine überhöhte Grundschuld in der Welt zu lassen.

kostengünstiger ist die Abtretung unter einander

Echt? Aber groß kann der Unterschied doch eigentlich nicht sein...

  • Freigabe der bisherigen Bank
  • Löschen des alten Eintrags
  • Eintragen des neuen Eintrags

Beim Neueintrag kommt nur die Vormerkung dazu. Oder liege ich damit daneben?

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@Mikkey

leider völlig.

Abtretung der alten Bank an die neue Bank und nur die Eintragung dieser Abtretung.

1 Vorgang statt 2 Vorgängen.

Das mit der Vormerkung gibt es nur beim Kauf, nämlich die Auflassungsvormerkung.

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iphoner:

Zum Gläubigerwechsel noch einige Anmerkugen:

In die Abtretungserklärung könnte aber auch eine Teillöschungsbewilligung über den bereits getilgten Kapitalteil aufgenommen werden. Dann wäre auch die Korrektur im Grundbuch ohne weiteres möglich

Beim Kostenvergleich ist die Notargebühr für die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Zessionar zu berücksichtigen (0,5 Gebühr gem. Nr. 23803 KV = rd. 180 € bei einem Wert von 120 000 €)

Rat:Lass dir vom Kostenexperten des Notariats einen Kostenvergleich erstellen, frag aber vorher das Nachfolgeinstitut, ob es die Zession anerkennt oder Änderungen, wenn ja welche, zur Auflage macht.

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