We würde man am besten ein Gewerbe für Transcription anmelden?

2 Antworten

Ich sehe keine Notwendigkeit ein Gewerbe anzumelden, sondern ich würde es nur als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird man wohl ein Gewerbe anmelden müssen. Ich denke darüber müssen wir wahrlich nicht Diskutieren und ist einschlägig niedergeschrieben.

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@Comp4ny
Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird man wohl ein Gewerbe anmelden müssen

Entschuldigung, aber ich habe selten so einen Quatsch gelsen. Wenn jeder, der einen Gewinn erzielen möchte eine Gewerbe anmelden müsste, dann müssten ja auch alle Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Schriftsteller usw. ein Gewerbe anmelden.

Alle die einen freien Beruf ausüben (§ 18 EStG) melden ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt an.

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@Comp4ny

Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Zum einen ist das, was Du schreibst, so pauschal schlicht falsch - siehe die Antwort von wfwbinder (und nicht nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, Landwirte müssen das auch nicht!).

Nachfragen haben außerdem einen Sinn, deren Beantwortung sollte man vor dem austeilen abwarten.

Also nochmals an den FS:

Transkription - also die Verschriftlichung von gesprochenen Texten - kann an sich nur von jemandem vorgenommen werden, der die jeweilige Sprache - ich gehe hier von Deutsch aus - perfekt beherrscht. So jemand würde dann aber wohl auch den deutschen Begriff, also Transkription verwenden. Hier wird aber der englische Begriff verwendet. Wenn hier Übersetzung Inhalt der Tätigkeit ist, läge eine freiberufliche Tätigkeit vor. WAS GENAU ist also die Tätigkeit?!?

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@Eifelia
(und nicht nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, Landwirte müssen das auch nicht!).

Wie Recht Du hast, aber da ich davon keine Ahnung habe und die auch nicht bearbeite (das letzte Mal vor ca. 44 Jahren), vergesse ich die immer.

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@wfwbinder

Leider beantwortet das meine Frage nicht, meine Frage war nicht ob ich ein Gewerbe anmelden muss sondern in welcher Form, d. h. Wie müsste der Antrag aussehen zwecks der Tätigkeitsangabe usw..

Eine Gewerbe Anmeldung wird nötig sein falls ich einen weiteren Angestellten anstellen möchte (Was nötig ist da Transkription viel Zeit in benötigen kann und der Markt für Leute die das machen sehr niedrig ist im Gegensatz zu der Nachfrage)

Und da ich noch nie ein Gewerbe angemeldet habe wollte ich wissen wie sieht das mit den Antrag aus und nicht ob ich das ganze anmelden muss.

Trotzdem danke für eure Antworten

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@Eifelia

Die Sache mit dem perfekten beherrschen kommt auf die Kundschaft drauf an. Ich werde jetzt keine Spanischen Video Transkriptionen machen aber und Wort und Schrift bin ich in Deutsch und Englisch komplett fließend.

Da ich Kunden über Fiverr, Kleinanzeigen und ähnliches akquirieren möchte handelt es sich auch meistens um eher kleinere Firmen oder Einzelpersonen.

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@Themasi

Eine Gewerbeanmeldung ist von der,Tätigkeit abhängig und nicht von der Einstellung von Personal - sonst müssten Steuerberater oder Ärzte auch ein Gewerbe anmelden, sobald sie jemanden einstellen.

Du übst m.E. eine gewerbliche Tätigkeit aus - ich würde sie "Schreibbüro" nennen.

Was Du mit "in welcher Form" meinst, ist mir nicht klar. Falls Du hier eine Rechtsform meinst - das musst Du schon selbst entscheiden, ich würde ein Einzelunternehmen für ausreichend halten.

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@wfwbinder

Das richtete sich aber auch an @comp4ny, nicht an Dich 👋

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@Eifelia

Das mit dem Schreibüro war genau das was ich gesucht habe und ich denke ich werde es dann als Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer Regelung anmelden.

Vielen Dank für deine Zeit!

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@Themasi
ich denke ich werde es dann als Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer Regelung anmelden

Bist Du sicher, dass das richtig ist? Bestellen wirklich
Privatleute bei Dir Transkriptionen?

Wenn Du als Kunden Unternehmen hast, wäre die Kleinunternehmerregelung für Dich ein Verlustgeschäft und die Nutzung der Regelbesteuerung bares Geld.

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@Themasi

Die beim Gewerbeamt helfen dir übrigens auch bei der richtigen Beschreibung und Namensfindung.

ich denke ich werde es dann als Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer Regelung anmelden.

Wenn du weniger als 22.500 € im 1. Jahr und im 2. Jahr die 50.000 € Marke nicht übersteigst, ist das auch völlig in Ordnung.

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@wfwbinder

Wie kann die Kleinunternehmer Regelung für mich ein Minus Geschäft sein, wenn die Ausgaben gegen Null sind? Wäre nett wenn du mich darüber aufklären könntest ich bin leider nicht so tief in diesen Thema drin. Danke im voraus

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@Themasi

Ganz einfach, die Auftrage werden doch fast immer von Unternehmen kommen, nicht von Privatleuten.

Für einen Unternehmer ist es egal, um ihm 100,- Euro von. einem Kleinunternehmer berechnet werden, oder 119,- inkl. 19 % Steuer, denn die Um satzsteur zieht er sich als Vorsteuer ab.

Nun sagen viele, "ja das bringt mir nichts, ich nehme zwar 19,- Euro mehr ein, aber die muss ich an das Finanzamt abführen, aber das ist so nciht richtig.

Aus allen Rechnungen für das eigene Unternehmen kann ich mir die Umsatzsteuer aus den Rechnungen und Quittungen als Vorsteuer abziehen. 20,- Euro Internet pro Monat sind 3,20 Euro Vorsteuer. ein neues Notebook für 1.190,- Euro sind sogar 190,- Euro die ich zurück hole.

Also, Bargeld lacht.

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Die Gewerbeanmeldung ist von deiner Tätigkeit abhängig und nicht von der Einstellung von Personal. Welches Gewerbe angemeldet wird hängt von den Tätigkeiten ab, die Du ausüben willst.

Da jede Existenzgründung individuell zu betrachten ist, solltest Dich unbedingt einmal beraten lassen. Um Dir richtig helfen zu können benötigt man viel mehr Informationen. Wenn Du eine "Vollselbstständigkeit" anstrebst und keine weiteres Einkommen hast kommst Du mit der "Kleinunternehmerregelung" nicht weit.

Bevor Du gründest solltest Du dich unbedingt informieren, was auf dich zukommt (Versicherungen, Krankenkasse, Steuern etc.)

Infos z.B. unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung