Wasserschaden - Fahrlässigkeit oder nicht?
Hallo,
bei mir ist der Washcmaschinenanscluss so gebaut, dass der Ablaufanschluss unbrauchbar ist, weil er direkt unter dem Zulauf ist und somit vom Rohr blockiert wird. Vermieter meinte, die Wohnung sei so gebaut und die Vormieter sind auch so klargekommen. Ich habe deshalb den Ablaufschlauch in die Badewanne getan.
Gestern hatte ich den Schlauch beim Baden rausgenommen, und heute früh habe ich beim Tätigen der Waschmaschine vergessen, ihn wieder in die Badewanne zu tun. Da ist natürlich Wasser auf den Boden ausgelaufen - zum Glück nicht so viel weil ich es sofort gehört habe, und das Wasser sofort beseitigt. Kurz darauf kam die Nachbarin von unten und meinte, es sei Wasser von ihrer Decke gelaufen.
Dazu muss ich auch erwähnen, dass der Wasserzulaufhahn für die Waschmaschine ein wenig leckt, und dass ich das dem Vermieter mehrfach gemeldet habe, der leider nichts gemacht hat.
Die Nachbarin meint, es sei ohnehin und schon vor meiner Zeit ein Wasserschaden entstanden, der trotz ihrer Meldung nicht behoben wurde, und zwar in der gesamten Decke von ihrem Badezimmer. Das hat also mit heute früh nichts zu tu.
Meine Frage ist - was und welcher Versicherung muss ich den Schaden melden? Gilt mein Vergessen heute als grobe Fahrlässigkeit? Ich möchte alles richtig machen, und weil es angeblich auch einen früheren Schaden gibt, scheint es mir kompliziert festzustellen, was meine Schuld ist und was nicht.
1 Antwort
Du meldest den Schaden deinem Vermieter und deiner Privathaftpflichtversicherung. Sollte etwas von deinem Hausrat beschädigt sein, dann auch noch deiner Hausratversicherung.
Zunächst hat dies nichts mit grober Fahrlässigkeit zu tun (höchstens wenn deine Hausratversicherung mit betroffen ist).
Und noch ein Frage- muss ich das sofort melden oder kann das bis Montag warten?
Vielen Dank für Deine Antwort! In meiner Wohnung sehe ich gar keinen Schaden, und es war auch nicht viel Wasser, das ausgelaufen ist. Die Nachbarin hat in ihrer Decke einen eindeutig über längere Zeit entstandenen Schaden, der mit mir nichts zu tun hat. Die Frage ist, wie die Versicherung feststellen kann, welcher Anteil des Schadens evtl. durch mich geschehen ist und welcher schon davor da war?