Wasser über Laptop gespuckt - zahlt Haftpflichtversicherung?
Mir ist eine ganz blöde Sache passiert. Ich hab meine Mitbewohnerin in die Hüfte gekniffen, weil sie so kitzelig ist. Leider hatte ich nicht gesehen, dass Sie gerade getrunken hatte. Sie hat dann das Wasser, das sie noch im Mund hatte, über ihren Laptop gespuckt, und der geht jetzt nicht mehr. Ich habe eine Haftpflichtverfsicherung. Meint ihr, dass die zahlt, wenn ich diese Geschichte erzähle?
1 Antwort
Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist, die Bezahlung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion). Wenn sich der Fall so wie geschildert zugetragen hat und der Täter das 7. Lebensjahr überschritten hat, ist eine Haftung gemäß § 823 BGB Fall unstrittig: ' Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen schädigt ist zum Ersatz verpflichtet.' Zu berücksichtigen wäre hierbei allenfalls ein evtl. Mitverschulden (gegenseitige Aktionen). Die Höhe des Schadens ist aber eine rein technische Frage, die nur ein techn. Fachmann beurteilen kann. Zu übernehmen wären ggf. die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden ist - je nach Alter des Laptops - ein Abzug 'neu für alt' relevant, es sei denn, man kauft wieder ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät .