Was wird in meinem Fall für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Hallo zusammen liebes Community,
ich möchte meinen Fall kurz vorstellen und bitte dringend um Rat.
Meine Freundin und ich möchten gerne in eine gemeinsame Wohnung zusammenziehen. Sie möchte einen Antrag auf SGBII stellen und ich bin in die Bedarfsgemeinschaft jetzt mit reinverwickelt. Ich bin Student, beziehe Bafög und bekam in den letzten Monaten finazielle Unterstützung von meinen Eltern, da ich in Minus (Dispo) bin. Da stelle ich mir die Frage, ob das Jobcenter auch diese Einzahlungen von meinen Eltern vor dem Leistungsbezug mitberücksichtig bzw anrechnet.
Ich danke euch sehr
LG
1 Antwort
Erst einmal - bei einem Zusammenleben auf Probe - über ein Jahr hinweg - werden Deine Einkünfte noch gar nicht angerechet ( soweit ihr kein gemeinsames Kind habt )
Auch als Freund - testet man das Zusammenleben erst einmal aus. Und wenn nun ein Bescheid erfolgt, mit dem Dein Einkommen in irgendeiner Form zu Deinen Ungunsten verrechnet wird / wurde, könnt Ihr immer noch widersprechen.
Danke sehr für den Hinweis...Eigentlich hat sie ganz spontan erwähnt, dass ich ihr Freund bin. Mal schauen, ob wir das ändern könnten : )