Was wird aus im Grundbuch nicht eingetragenem Wohnrecht bei Zwangsversteigerung des Anwesens?
Wenn die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt erhielt, das Wohnrecht aber im Grundbuch nicht eingetragen ist, bleibt dann die Mutter gleichwohl gesichert, wenn die Grundschuldner das Anwesen zur Versteigerung bringen?
2 Antworten

Nein, es gilt der Grundsatz der Wahrheit des Grundbuches. keiner kann das ersehen. Also fällt das Wohnrecht raus.
Wenn es über das Wohnrecht irgendwelche Beweise gibt, muss das ganz schnell per Anwalt geltend gemacht werden, aber vermutlich ist es jetzt ohnehin zu spät, denn die Schulden, die zur Versteigerung führen wären ja jetzt an Vorragstelle gegen über einem nachträglich eingetragenen Wohnrecht, womit es dann sowieso "tot" wäre.

Stimmt der Ausdruck war falsch. Das Wohnrecht entfällt, weil nicht vorhanden (nicht eingetragen).

Das ist kein Wohnrecht, sondern nur ein Vertrag zwischen den Parteien. Man kann die andere Partei auf Schadenersatz verklagen wenn Sie das "Wohnrecht" nicht mehr bieten kann. Es wird nur nichts da sein, wenn bereits versteigert wird, mit der Schadenersatz geleistet werden kann.
Das Wohnrecht hätte sowieso nicht eingetragen werden können, denn hier stand die Grundschuld ja im Weg. Man kann schlecht ein Wohnrecht verschenken, wenn das Haus der Bank gehört.
Das war kein Fehler, das hätte eh nicht funktioniert. Man muss das Haus erst einmal zahlen bevor man Dritten Rechte einräumt.
Das Wohnrecht fällt nicht raus, es war ja gar nicht drin.?!?!