Was tun wenn Schwester Kontakt zum Neffen verbindet?
Hallo ich hätte gern gewusst,was ich tun muß um Kontakt zu meinem Neffen herzustellen.Er ist 13 Jahre alt und hat sich eigenständig in Obhut des Jugendamtes begeben,wo er klarstellte,dass er nicht mehr nach Hause möchte und seitdem dort auch untergebracht ist.Seine Mutter (meine Schwester)hat das alleinige Sorgerecht und hat eine Kontaktsperre verhängt.Er hat geäußert,dass er gerne Kontakt zu uns wünscht und sogar gerne bei uns wohnen würde.Das Jugendamt verweist lediglich darauf man sollte sich einen Rechtsbeistand nehmen, nur stehen die Chancen lt.i‐net nicht besonders gut,wenn die Kindesmutter behauptet, der Umgang wäre nicht gut,was ihrerseits natürlich aus trotz geschieht und kein einlenken zu erwarten ist.
Wie oder was kann ich tun um Kontakt zu meinen Neffen herzustellen
1 Antwort
Ein rechtlicher Anspruch auf Kontakt ließe sich im Einzelfall ggf. über § 1626 Abs. 3 Satz 2 und § 1685 Abs. 2 BGB begründen.
Der Ansprechpartner ist in erster Instanz das Jugendamt. Wenn dieses nicht tätig wird, bleibt dir nur der Weg über das Familiengericht. Ob das am Ende im Interesse des Kindes ist?