Was tun wenn die Freistellungsaufträge die gesetzliche Höhe überschreiten?
Ich habe mehrere Tagesgeldkonten. Nun ist mir aufgefallen, dass die Freistellungsaufträge, die ich den Banken erteilt habe, die maximal gesetzlich erlaubte Höhe überschreiten. Was muss ich nun tun? Können da rückwirkend Probleme auf mich zukommen?
2 Antworten
Nein, nur die Aufforderung die Erträge in die einkommensteuererklärung einzutragen.
Da die Banken die Freistellungsaufträge melden, wird Dein Irrtum zu Tage treten und eine entsprechende Aufforderung nach sich ziehen.
Die Finanzämter können sich zentral über alle deine Freistellungsaufträge informieren. Wenn deine Aufträge insgesamt die 801 € übersteigen, und die Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung nicht abgegeben wird, kann es sehr schnell Probleme geben. Das Finanzamt kennt nämlich deine Zinserträge. In Zeiten der elektronischen Datenübermittlung ist das alles kein Problem mehr.
Deshalb für dieses Jahr nochmals die Freistellungsaufträge ändern, denn vielleicht sind alle Zinsen noch nicht ausgezahlt. Natürlich behält von den noch zu erwartenden Zinsen die Bank die 25% Steuer plus NK ein. Das kannst du dir evtl. zurückholen, indem du für das Jahr 2009 die Anlage KAP einreichst.