was tun, Ergo Direkt Zahn Sofort

5 Antworten

hier kommt der Haken: Beim Tarif ERGO Direkt Premium sind die Leistungen anfänglich begrenzt, d.h. in den ersten Jahren wird noch nicht in unbegrenzter Höhe geleistet, sondern es gibt eine anfängliche Zahnstaffel wie auch bei den meisten anderen Tarifen.

Zusätzlich leistet die ERGO Direkt Zahnversicherung - trotz des Verzichts auf anfängliche Wartezeiten - nicht für "Schäden", welche bereits vor Abschluss der Versicherung festgestellt worden sind. D.h. im Klartext: Jeglicher Behandlungsbedarf, welcher bereits vor Abschluss vom Zahnarzt festgestellt worden ist, kann nicht mehr mit versichert werden

Hallo Twity, Deine Frage zur ERGO ist ja nun schon geklärt, bzw. hast Du selber alles rausbekommen. Ich möchte Dir dennoch ans Herz legen, eine zweite zahnärztliche Meinung einzuholen.

Ich habe mir die Internetseite der Ergo angesehen und kann da offengestanden keinen Haken erkennen:

https://ergodirekt.de/de/produkte/zahnzusatzversicherung/zahnersatz-sofort/allefakten.html

Was mich aber etwas stutzig macht ist Dein Hinweis, dass der Behandlungsbedarf nach Zahnarztwechsel entdeckt wurde. Da scheint man hinsichtlich der Notwendigkeit dieser radikalen Maßnahme offenbar unterschiedliche Ansichten vertreten zu können, wobei ich mangels zahnmedizinischer Fachkenntnis nicht beurteilen kann, welches die zutreffende ist. Das könnte möglicherweise zu Problemen mit der Versicherung führen, denn medizinische Notwendigkeit muß ja objektiv gegeben sein ansonsten gibt es keine Erstattung.

0
@Primus

Schau bitte genau hin: Das ist nicht der Tarif "Zahn direkt sofort".

0
@Primus

Ja, hatte ich schon gefunden. Aber das sind die Tarife für: ZAB, ZAE, ZBB, ZBE.

Hier geht es aber um ZEZ.

0
@Primus

Diese Ergo Versicherung hat sich für mich schlagartig erledigt weil:

ein nicht eingereichter Heil und Kostenplan (Des alten Zahnarztes von 04.12.) reicht aus, keine Kosten zu übernehmen. Also hätte ich den Eigenanteil des Zahnarztes , plus die Versicherung am Hals. "Na Danke"

0
@Twity

das dachte ich mir. Na dann viel Erfolg bei der Restaurierung ;o))

0
@Twity

Hallo Twity,

der Tarif ZEZ bietet einen sogenannten erweiterten Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass alle Leistungen rückwirkend auch für Zahn-Ersatz-Maßnahmen gelten, deren Anraten und Beginn bis zu sechs Monate vor dem Versicherungsschutz liegen und noch nicht beendet worden sind.

Deinen Schilderungen zur Folge liegt Dir bereits von Deinem alten Zahnarzt ein Heil-und Kostenplan aus dem Vorjahr vor. In diesem Fall leistet dieser Tarif nicht, da der Schaden länger als sechs Monate vor dem Versicherungsbeginn zurückliegt.

Viele Grüße

0

Ich war sogar beim Gutachter. Der alte Zahnarzt hatte keine Lust mehr zum arbeiten, das hat er auch immer gesagt.

Hallo, na wenn der Gutachter dein " Speisezimmer " ebenso beurteilt, wird die Notwendigkeit einer aufwendigeren Sanierung bestehen. Was ich aber auch nicht recht glauben kann ist, dass die Versicherung so wie in diesem genannten Fall für irgendwelche Leistung aufkommen will. Da wären die Versicherungen wohl über kurz oder lang PLEITE. K.

0

Bin 53 Jahre, Festzuschuß der Krankenkasse und Bonusheft vorhanden.