Was soll ich jetzt machen?
Vor ungefähr 4 Monaten habe ich mit ein Weib geschlafen und ich habe nicht verhütet. Sie ist schwanger geworden und sie will das Kind nicht abtreiben.
Kann ich sagen das es nicht mein Kind ist und ein Vaterschaftstest verweigern ??
Ich bin Anfang 15 und habe Arabische Eltern
Was soll ich machen ?
8 Antworten

Solltest Du der Vater sein, wirst Du später zahlen müssen.
Und solltest Du die Vaterschaft nicht anerkennen, wird das Gericht entsprechend tätig werden!
"Eine Vaterschaft kann auf Antrag des Kindes oder der Mutter auch gerichtlich nach § 1600d BGB festgestellt werden, wenn der mutmaßliche Vater des Kindes sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen. Über den Feststellungsantrag entscheidet das zuständige Familiengericht in einem Abstammungsverfahren."

wer der Vater ist, tangiert doch peripher... vor dem Gesetz zählt, wer sich zur Vaterschaft bekennt, nicht wer Vater ist...
Nur derjenige, der sich freiwillig bekennt, gilt vom Gesetz her als der gesetzliche Vater, der den Unterhalt zahlt.
Völlig egal ob realer Vater oder nicht...


Das ist so nicht ganz richtig. Zwar kann sich jeder als Vater bekennen und ist damit VORERST der gesetzliche Vater der auch unterhaltspflichtig ist, allerdings ist dies nur so lange der Fall bis ein Vaterschaftstest für Klarheit sorgt. Bei negativem Vaterschaftstest erlischt die Unterhaltspflicht RÜCKWIRKEND!
Umgekehrt funktioniert das aber nicht, denn wenn sich keiner zur Vaterschaft bekennt, die Mutter des Kindes aber einen Verdacht hat, werden die möglichen Väter einem Vaterschaftstest unterzogen.

sie will das Kind nicht abtreiben.
Tja dafür wäre es ehedem zu spät.
ein Vaterschaftstest verweigern ??
nö - das wird im Falle X gerichtlicherseits verfügt. ( kostet dann aber einige Euro mehr, welche zu Deinen Lasten gehen ...... und Gerichtskosten sind auch deutlich später beitreibbar.
Ich bin Anfang 15 und habe Arabische Eltern
So what - wer "rammeln" kann muss auch mit den Konsequenzen klarkommen - dann freuen sich Deine Eltern halt in jungen Jahren über einen Enkel - und ihnen möglicherweise auferlegten Unterhaltsverpflichtungen gegenüber klein Enkelchen.
Abschließend - mit jeder Deiner Fragen wirst Du unglaubwürdiger..... und irgendwann kommt der Moment der Abschiebung.

An dieser Formulierung ist bereits so viel falsch, dass mir klar ist, da kommt noch Einiges auf Dich zu.
Wie alt ist die Kindesmutter?
Die Entscheidung der Kindesmutter, keine Abtreibung durchzuführen, ist ihre Entscheidung und Du kannst dagegen glücklicherweise nichts unternehmen.
Die Kindesmutter kann weiterhin unter Berufung auf §1600d BGB eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung bewirken, d.h. Du wirst ab Geburt des Kindes zu einem Vaterschaftstest verpflichtet, wenn Du diesen nicht freiwillig durchführen läßt.
Aus der Schwangerschaft selbst entstehen Ansprüche der Kindesmutter gegen Dich. Mit Geburt des Kindes hat das Kind Unterhaltsansprüche gegen Dich. Für deren Durchsetzung kann die Kindesmutter einen Titel gegen Dich erwirken. Dieser wird zwar erst wirksam zu Unterhaltszahlungen führen, wenn Du ein Einkommen hast, aber es wird irgendwann dazu kommen.
Daher: stelle Dich der Verantwortung - zumindest der finanziellen Seite. Kläre die Situation mit Deinen Eltern.


Die Vaterschaftsprüfung kann gerichtlich / polizeilich angeordnet werden. Dann kann deine Vaterschaft bewiesen werden.
Ich glaube nicht das jemand mit deutschem oder in Deutschland lebenden Kind abgeschoben wird.