Was passiert, wenn sich Erbvertrag und Testament wiedersprechen?
Wenn in einem Todesfall sowohl Erbvertrag als auch Testament existieren, diese sich aber widersprechen, welches Dokument hat dann Vorrang? Der Erbvertrag wurde zuerst abgeschlossen, allerdings schon vor vielen Jahren.
2 Antworten

Der Erbvertrag, weil danach nciht mehr verfügt werden kann, ohne das alle Vertragspartner etwas daran ändern.
War interessanter weise vorgestern ein Falll im Ratgeber Recht, da ist nach 16 Jahren ein Erbvertrag aus dem Jahr 1953 aufgetaucht und damit war die Erbin, die nun nicht mehr Erbin ist in große Schwierigkeiten gekommen, denn der Erbe lt. Erbvertrag war inzwischen verstorben und nun soll die Frau auch noch die zwischenzeitlich eingenommenen Mieten an den Erben des ursprünglichen Erben (nun Greenpeace) auszahlen.
Also Erbvertrag ist immervorrangig, ausser alle vErtragpartner stimmen dem neueren Testament zu.

Ich habe aber schon davon gehört, dass sich der Erblasser im Erbvertrag das Recht vorbehalten kann, unter gewissen Umständen einseitig und anders als im Erbvertrag festgehalten mit Testament zu verfügen. Also müsste man zuerst deinen Ervertrag insoweit näher besehen. Nur wenn dieser Vorbehalt nicht gegeben ist oder das Testament ihn nicht ausfüllt, ist der Erbvertrag bindend und kann auch nicht einseitig durch nachträgliches Testament abgeändert werden.