Was passiert wenn Fahrtenbuch nicht anerkannt wird?
Hallo,
Angenommen ein Fahrtenbuch wird bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt.
Fahrer ist Unternehmer
Fahrzeug Bruttolistenneupreis 110000€
13200€ wären nach der 1% Regelung der Geldwerte Vorteil, denn er durch die Nutzung erhalten hat.
Müssten man diese 13200€ nachzahlen? Oder nur den Einkommensteuersatz darauf?
Wie verhält es sich, wenn man bereits mittels Fahrtenbuch in der Einkommenssteuererklärung für das Betroffene Jahr 20% der privaten Nutzung bezahlt hat.
Vielen Dank im voraus
1 Antwort
Wenn das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird (warum eigentlich nicht?) ist nach der 1 % - Regel zu verfahren.
Also 13.200,- Euro = 1 % Regel, abzüglich dem Betrag, den man nach der Fahrtenbuchmethode schon versteuert hatte (nehmen wir an 6.500,-), also Gewinnerhöhung 6.700,- Euro. Es wäre noch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen (Entnahmen sind wie Umsatz).
Bei er Umsatzsteuer berücksichtigen, ass nur 80 % zu versteuern sind, weil pauschal 20 % als umsatzsteuerfreie Anteile angenommen werden.
Betriebsprüfung ohne Unterstützung eines StB? Teures Hobby und das in einem Betrieb mit dem man einen 110.000,- Euro Wagen finanzieren kann.
Vielen Dank mal wieder für die Kompetente Beantwortung.
Nein es gibt keine Betriebsprüfung. Ist nur Interessehalber, da StB heute nicht im Büro und der Gedankenblitz ließ mich die Frage hier stellen, wie es eigentlich aussehen könnte, falls es zu sowas kommen könnte. Eine Mail dazu hat StB jedenfalls im Postfach :-)
Nehmen wir an, abgesetzt wurden da bereits um die 17000€ inkl. Versicherung etc.
Wie würde es da aussehen ?