Was passiert, wenn Bank von Tod Kontoinhaber erfährt- welche Verfügungen noch möglich?
Kann man dann zumindest davon ausgehen, daß die unmittelbaren Nachlaßkosten noch vom Konto bezahlt werden, Miete und so weiter-oder sperrt die Bank erstmal das Konto komplett?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Bank kennzeichnet das Konto als Nachlasskonto - Verfügungen sind nur durch die Erben möglich, welche sich logischerweise legitimieren müssen.
Sofern man kein Erbe ist, aber einen Nachweis über die bezahlten Nachlasskosten hat, so zahlt die Bank die entsprechende Summe aus - natürlich lässt sie sich eine Haftungserklärung unterschreiben.
Hier erfährst Du einiges über das Vorgehen der Banken beim Tod eines Kontoinhabers:
http://www.ndeex.de/erbrecht/download/Banken_und_Erbrecht.html