Guten Morgen liebe Leute,
ich habe heute eine Frage zum o.g. Themenbereich (da ich weiß, dass hier eine Reihe Fachleute online sind, stelle ich die Frage bewußt hier im Forum):
Die Situation: Nichtverheiratete Eltern haben gemeinsame Kinder und das gemeinsame Sorgerecht. Ein Elternteil lebt sorglos in den Tag hinein mit der Einstellung ggü Dritten alles in Anspruch zu nehemen aber nichts zahlen (Strom, Miete, sonstige Beschaffungen...). Der andere elternteil übernimmt die Kosten soweit wie es geht. Der eine Elternteil hat dadurch einen großen Haufen Schulden angesammelt, der Andere ein kleines Vermögen. Das kleine Vermögen soll in vollem Umfang den Kindern vererbt werden, und zwar erst, wenn sie volljährig werden (aktuell sind die Kinder im Schulalter). Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1: Was passiert nach dem Ableben des Elternteils mit dem kleinen Vermögen ?.
Frage 2: Wie stellt man sicher, dass das kleine Vermögen unangetastet an die Kinder übertragen wird trotz gemeinsamen Sorgerechts ?.
Frage 3: Wie kann verhindert werden, dass der sorgeberechtigter Elternteil bei Ableben des anderen Elternteils das Vermögen für die Deckung des täglichen Bedarfs, mit dem Schein dies für den Unterhalt für die Kinder zu verwenden, hernimmt ?.
Frage 4: Reichen hierfür Festlegungen im einen Testament aus ?.
Frage 5: Kann ein Dritter, mit Vollmacht ausgestatet, den Vollzug des Testaments überwachen/regeln und das kleine Vermögen bei Erreichen der Volljährigkeit der Kinder an die Kinder übergeben oder hat der sorgeberechtigte Elternteil hier Vorrang ?.
Ich danke Euch im voraus für Euere Antworten.