Was passiert mit Schließfachvollmacht bei Tod des Inhabers?

1 Antwort

Schau in die Bankbedingungen. Ich habe schon Vollmachten unterschrieben die über den Tod des Fachinhabers hinausgingen. Wer das nicht will, darf so etwas nicht unterschreiben. Und ganz nebenbei: In vielen Schließfächern liegen Dinge, die andere -z.B.das Finanzamt- nicht interessieren sollen und deswegen ist der Mehrzahl der Fachinhaber gerade daran gelegen, dass ihre Vertrauenspersonen auch nach ihrem Tod das Fach öffnen können ohne umständliche Prozeduren.