Was passiert mit meinem Eigenheim, wenn meine Frau ins Pflegeheim geht?

3 Antworten

Guten Abend,

das Pflegeheim berechnet Kosten für stationäre Pflege. 

Teilweise wird dafür die Pflegeversicherung einstehen.

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt.

Besteht bei Dir liquides Vermögen, das zur Begleichung der Heimkosten mit herangezogen werden kann? Dann müsste zunächst dieses liquide Vermögen aufgebraucht werden.

Danach ist entscheidend, ob das Eigenheim ein Einfamilienhaus ist.

Dann ist es nach den Regelungen des SGB XII § 90 Schonvermögen und das Sozialamt wird für die Kosten des Pflegeheim ohne Verwertung der Immobilie aufkommen.

Bei einem Zweifamilienhaus sieht SGB XII § 90 

(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.

In diesem Fall wäre auch das Eigenheim von der Verwertung für die Kosten des Pflegeheim betroffen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

Werden Kosten vom Sozialamt getragen, bleibst Du dort wohnen, bis zu Deinem Ableben, oder den Umzug ins Heim.

Das Haus geht anschließend  in den Besitz des Sozialamtes über, um die vorgestreckten Kosten zu decken.

Das Haus kann somit nicht mehr vererbt werden.

Entscheidend ist ob es ein ein oder Mehrfamilienhaus ist. Wenn es ein Einfamilienhaus ist dann darf es auch nicht zu groß sein. Bis 100QM sind angemessen. Falls größer kann man überlegen, z. B. ein Zimmer des  Dachgeschosses zurück zu bauen in Dachboden damit man unter der Grenze bleibt. Dachboden zählt nicht bei der Flächenberechnung.

Aber besser erst mal genau nachrechnen bei der Flächenberechnung und das was angemessen ist genauer erkunden. Es wird ja zwischen Wohn- und Nutzfläche (Keller HWR, Garagen sind keine Wohnfläche) unterschieden.