Was muss ich beachten bei Liebhaberei (Nähen von Puppenkleidung)?
Hallo,
Ich bin als Angestellte vollzeitbeschäftigt und verdiene so meinen Lebensunterhalt.
Ich benähe gelegentlich aus Freude und als Ausgleich zu meinem Bürojob gern kostenlos die Kleinen in meiner Verwandschaft/ Bekanntschaft, ihre Puppen und auch Kita-Puppen. Nun habe ich aber bald keine Abnehmer mehr, möchte aber weiterhin Puppensachen in meiner Freizeit nähen.
Ich habe den Begriff "Liebhaberei" gefunden. Ich möchte mit meinem Hobby nur andere erfreuen und keinen Gewinn erzielen. Durch einen eventuellen Verkauf sollen lediglich die Kosten für das benötigte Material gedeckt werden, damit ich so meinem Hobby weiter frönen kann. Da ich einen Vollzeitjob habe plane ich kein Gewerbe. Wäre das dann eine sogenannte "Liebhaberei", die ich beim FA anmelden muss?
Kann ich dann die Puppenkleidung im Internet anbieten, ohne Angst vor Abmahnungen zu haben, da ich dann "Liebhaberei" angeben würde und es kein Privatverkauf wäre?
Vielen Dank für Antworten.
Cora
1 Antwort
Eine Liebhaberei ist ja gerade etwas, was für das Finanzamt nicht interessant, oder relevant ist.
Aber beim Verkauf über eBay wird man dort von Dir eine Gewerbeanmeldung fordern.
Vielen Dank für die Antwort. Eine kurze Nachfrage: ist es dann mit einer einmaligen Gewerbeanmeldung getan oder kommen weitere Formalitäten auf mich zu? (Da es nur ein Hobby ist möchte ich ja den Drumherum- Aufwand so gering wie möglich halten)