Was kann unser Nachbar f. eine Grunddienstbarkeit (Abstandsfläche f. EFH in HH 0,8x12,5m) verlangen?
Wir möchten auf einem sehr schmalem Grundstück in HH ein EFH bauen. Bei der heutigen Vermessung wurde festgestellt, dass das Grundstück noch 80 cm schmaler als angegeben ist. Unsere einzige Möglichkeit, das Haus gem. unserer Baugenehmigung zu bauen, besteht mit einer Grunddienstbarkeit/ Baulast (für einen Teil unserer Abstandsfläche 0,8 x 12,5 m), die uns unser Nachbar einräumen müsste. Für das Erteilen einer Grunddienstbarkeit kann er aber eine bestimmte Summe X verlangen. Wie hoch ist diese üblicherweise oder gibt es sogar Richtlinien etc.? Das Nachbargrundstück ist mit einem 4-Familienhaus bebaut. Solange er das Gebäude nicht einreißen und etwas neues bauen möchte, entsteht im kein Nachteil daraus. Würde er dies tun, wäre es ohnehin wieder die potenzielle Gartenseite. Er hätte nichts zu verlieren. Um alles noch komplizierter zu machen: Das Grundstück wäre derzeit 623,-€ Wert. Da aus anderen Gründen wir aber bereits vor über 2 Jahren das Grundstück von der Stadt zugesagt bekommen haben, und die Gründe für die Verzögerung nicht zu verantworten haben, zahlen wir 351,-€/m² (den Wert on vor über 2 Jahren). Kann uns vielleicht jemand weiterhelfen?????
3 Antworten
Du suchst nach Üblichkeiten in einem Bereich in dem geschachert wird wie auf dem Basar. Ich als Nachbar würde überhaupt keine Zustimmung erteilen denn eine Grunddienstbarkeit mindert den Wert meines Grundstücks und wieso sollte ich das hinnehmen ohne Grund und ohne rechtliche Verpflichtung? Da müßte man mir schon Beträge in fünfstelliger Höhe anbieten um mich von dieser unumstößlichen Meinung abzubringen.
Wobei derartige Hoffnungen oft nicht aufgehen: Ist einem Freund passiert, dass der nette Nachbar solche Forderungen stellte und nicht in finanzieller Art. Füße küssen war so ziemlich das einzige was noch fehlte, Daraufhin hat er die Bauaufsicht so lange genervt bis die eine Ausnahmegenehmigung erteilten. Dagegen zu klagen, hatte der Nachbar dann nicht gewagt.
Basine:
Die Realisierung eures Bauprojekts ist also von der Bestellung einer Grunddienstbarkeit des Eigentümers des Nachbargrundstücks abhängig. Wie bereits ausgeführt und empfohlen, wäre der Erwerb der 10 qm grossen Teilfläche die Ideallösung. Lehnt jedoch der Nachbar ab, würde ich ihm sofort 7 888 € anbieten (10 x 623 + 25 %). Oder willst du bis zum Nimmerleinstag warten?
Statt der Baulast solltest du aber Wert auf eine Grunddiebstbarkeit legen. Das Baustenverzeichnis als "Nebengrundbuch" bezeichnen Experten rechtpolitisch als völligen Missgriff. Lass dir das vom Notar erklären.
Da ich nach Stunden noch keine hilfreiche Antwort sehe, gebe ich mal meinen Senf dazu...
Es handelt sich um exakt 10m², die nach Deiner Einlassung 6230€ kosten würden.
Nun ist der Nachbar ja in der Nutzung dieses Streifens nur wenig eingeschränkt - angemessen wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Betrag um 3000€.
Allerdings hielte ich es auch hinsichtlich des Grundstückswerts für viel erstrebenswerter, aus dem Handtuch ein bebaubares Grundstück zu machen, so dass es später im Notfall auch verkauft werden kann. Deshalb versuche lieber, dem Nachbarn die 10m² abzukaufen!
Soso.... so unumstößlich ist die Meinung also gar nicht ;-))
Geld regiert die Welt ...grins.....