Was kann jemanden passieren wenn er wegen Körperverletzung durch eine 3person angezeigt wird aber die verletzte das nicht will?
Keine
2 Antworten

Körperverletzung ist offizialdelikt. Da wird die STA automatisch aktiv wenn sie davon erfährt. Sie muss allerdings nicht aussagen . Kann trotzdem zur Verurteilung führen

Ein relatives Antragsdelikt, um genau zu sein. Der Tatbestand der Körperverletzung hat ja eine ziemliche Bandbreite, daher ist es durchaus sinnvoll, nicht jede Auseinandersetzung unter Jugendlichen zum Offizialdelikt zu machen. Bei einer einvernehmlichen Schlägerei ohne größere Verletzungen, bei der eh keiner der Beteiligten zur Sache aussagen möchte, kommt ohnehin nicht viel raus.
Die StA hat aber immer die Möglichkeit, ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung festzustellen und damit das Verfahren von Amts wegen zu betreiben.
Eine schwere oder gefährliche KV hingegen ist (zu Recht) immer ein Offizialdelikt.

Grundsätzlich ja. Eine Anzeige ist letzten Endes nur die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständige Behörde. Die Behörde ermittelt bei Offizialdelikten vom Amts wegen.
Sofern sich während der Ermittlungen herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 230 StGB vorliegen (Antragsdelikt), der Verletzte keinen Strafantrag stellt (§§ 77 ff. StGB), die Staatsanwaltschaft auch kein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung feststellt, wird das Verfahren eingestellt.
Falsch. Körperverletzung ist nach § 230 StGB ganz klar ein Antragsdelikt, also genau das Gegenteil.