Was kann ich tun wenn mir eine mittlerweile Volljährige Person 30 Euro schuldet?
Ich hab einem damals noch "Freund"vor mittlerweile fast 2 Jahren 30 Euro geliehen.
Hab ihm mehrmals gesagt und Geschrieben das ich die 30 Euro wieder haben will. Er erfindet immer wieder neue Ausreden. Und an statt mit das Geld zugeben geht der damals noch 17 Jähriger lieber an einen Spielautomaten. Hab Chatverleufe und Audios Gespeichert.
Kann ich irgendwas tun damit ich die 30 Euro wieder sehe? Ich meine 30 Euro ist nicht viel aber will sie halt eigentlich schon wieder sehen.
Danke schon mal
6 Antworten

Einfachster Weg - das gerichtliche Mahnverfahren - Titulierung Deiner Forderung :

Ich würde das Geld abschreiben, 30 € zu titulieren lohnt sich kaum.
Wenn du es trotzdem versuchen willst und hinreichend (legale!) Beweise hast: beantragen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn er dem jedoch widerspricht, hast du 36 € zusätzlich in den Sand gesetzt und weiter verfolgen würde ich es nicht. Neben den Gerichtskosten steigt auch der persönliche, nicht erstattungsfähige Aufwand erheblich.

Hab Chatverleufe und Audios Gespeichert.
....
Die 30 Euronen sind eh futsch
Dir sollte klar sein, das Gespräche aufzeichnen ohne Kenntnis des
Aufgenommenden illegal ist, das kann Dir mehr als 30 Euronen Strafe kosten.

Denke mal, dass es eher um Sprachnachrichten geht, da sieht das ein bisschen anders aus. Aber andernfalls hättest du Recht.

Gar nichts.
Der Rechtsweg über einen gerichtlichen Mahnbescheid kommt dich noch teurer. Auch wenn du auch dieses Geld Theoretisch zusätzlich von ihm fordern kannst musst du erstmal in Vorleistung gehen.
ergo schreib die 30€ ab und kündige ihm die Freundschaft.

Ich hab einem damals noch "Freund"
dann ist es heute ja kein Freund mehr, natürlich sind 30 € nicht wenig Geld für einen jungen Menschen, aber schreib sie ab, du wirst sie nie wieder sehen.
Ist es strafbar ein Gespräch aufnehmen?
Die private Kommunikation ist geschützt. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Gleiches gilt, wer eine solche Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Das Aufnehmen eines Telefongesprächs ohne die Einwilligung des Gesprächspartners ist daher nicht erlaubt.https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=gespr%C3%A4che+aufnehmen+illegal+strafe