Was kann ich tun wenn mir eine mittlerweile Volljährige Person 30 Euro schuldet?

6 Antworten

Ich würde das Geld abschreiben, 30 € zu titulieren lohnt sich kaum.

Wenn du es trotzdem versuchen willst und hinreichend (legale!) Beweise hast: beantragen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wenn er dem jedoch widerspricht, hast du 36 € zusätzlich in den Sand gesetzt und weiter verfolgen würde ich es nicht. Neben den Gerichtskosten steigt auch der persönliche, nicht erstattungsfähige Aufwand erheblich.

Hab Chatverleufe und Audios Gespeichert.

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Die 30 Euronen sind eh futsch

Dir sollte klar sein, das Gespräche aufzeichnen ohne Kenntnis des

Aufgenommenden illegal ist, das kann Dir mehr als 30 Euronen Strafe kosten.

Ist es strafbar ein Gespräch aufnehmen?

Die private Kommunikation ist geschützt. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Gleiches gilt, wer eine solche Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Das Aufnehmen eines Telefongesprächs ohne die Einwilligung des Gesprächspartners ist daher nicht erlaubt.https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=gespr%C3%A4che+aufnehmen+illegal+strafe

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@tellerchen

Denke mal, dass es eher um Sprachnachrichten geht, da sieht das ein bisschen anders aus. Aber andernfalls hättest du Recht.

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Gar nichts.

Der Rechtsweg über einen gerichtlichen Mahnbescheid kommt dich noch teurer. Auch wenn du auch dieses Geld Theoretisch zusätzlich von ihm fordern kannst musst du erstmal in Vorleistung gehen.

ergo schreib die 30€ ab und kündige ihm die Freundschaft.

Ich hab einem damals noch "Freund"

dann ist es heute ja kein Freund mehr, natürlich sind 30 € nicht wenig Geld für einen jungen Menschen, aber schreib sie ab, du wirst sie nie wieder sehen.

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