Was kann ich tun, wenn das Amt meinen Antrag nicht bearbeitet?

5 Antworten

Hallo Michel87,

(niemals ohne Absprache des AA den Job kündigen !!! aber die Konsequenz kennst du ja jetzt) :-((

Alg2 - ist ein Leistungsempfänger auf die Leistungen zur Deckung seines Bedarfs unmittelbar angewiesen, so besteht Eilbedürftigkeit !!! In diesem Fall ist das Jobcenter verpflichtet, zeitnah zu entscheiden.

Das JC könnte, macht es aber in der Regel nicht von sich aus, gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I einen Vorschuss gewähren. Leider besteht für sie jedoch dazu keine Verpflichtung ! 

Deshalb musst du in diesem Fall( wg. Dringlichkeit und damit sich keine weiteren Schulden anhäufen) gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB I  selbst tätig werden und den Vorschuss schriftl. beantragen. 

Wird ein solcher Antrag gestellt, so ist das Jobcenter verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen.

Lass dir umgehend einen Termin geben. Geh vor allem nicht allein zum Termin, du brauchst einen Zeugen für die dort getroffenen Absprachen. Dem Fallmanager schilderst du möglichst dramatisch deine derzeitig finanzielle Lage (wie im Antrag) und weise darauf hin, dass du dringend auf die Leistungen angewiesen bist und bitte deshalb darum, dir einen Vorschuss gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I zu zahlen. Da reichlich Zeit seit der Antragstellung verstrichen ist, du zwar Geduld hast aber kein Geld, bestehe ruhig auf eine sofortige Vorschußzahlung.  

(Den dazugehörigen Antrag übergibst du auf jeden Fall dem Mitarbeiter und lässt dir die Übergabe(Duplikat) durch ihn bestätigen) 

betr. Freundin: im ersten Jahr des Zusammenlebens seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft(!) lass dir nichts anderes erzählen. 

Google selbst bitte nach Begriffen wie:  " Alg2/ zusammenziehen mit Freund(in) " 

2

Wenn du 920 Euro netto verdient hast, dann hast du Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, was du auf jeden Fall erst einmal beantragen musst. Da das ALG1 allerdings gering ausfällt, kannst du es mit ALG2 aufstocken, allerdings musst erst einmal ALG1 beantragen und dann dem Jobcenter nachweisen, dass das ALG1 nicht reicht.

Dass das Arbeitsamt den Antrag nicht zeitnah bearbeitet, ist aber eine andere Sache. Es besteht die Möglichkeit, ALG2 (zunächst) als Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, sofern du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil dir zustehende Leistungen (in diesem Falle ALG1) noch nicht gewährt werden. Dann musst du aber genau mit diesem Anliegen zum Jobcenter gehen.

Dass das ALG1 nicht zum Leben reichen würde, ist dabei erst einmal nicht Thema, sondern nur die Tatsache, dass dein Antrag nicht so schnell bearbeitet wird. Das ALG1 mit ALG2 aufstocken kannst du erst, wenn du es schwarz auf weiss hast, dass das ALG1 zu niedrig ist. D.h. wenn du dem Jobcenter einen Bescheid vom Arbeitsamt vorlegen kannst, dass ein zu geringes ALG1 gewährt wird.

Vielen Dank für die große Hilfe.

Ich bin froh darüber das sich Menschen die Zeit genommen haben, um mir zu helfen.

Mit der Zeit macht sich immer mehr das Gefühl bei mir breit, vom Staat im Stich gelassen zu werden.

Naja...

Wenigstens habe ich ein hilfreiches Trostpflaster in Form von Menschen die sich die Mühe machen, mir zu helfen.

Gruß

Michael Hanke

Gern geschehen.... und viel Glück!

Übrigens: Es wäre angebrachter, wenn Du weitere Hinweise nicht mit der Antwort - sondern der Kommentieren - Funktion hinzufügst. So kannst Du dann immer den Antwortgeber selbst ansprechen.

0

Hallo,

danke für die Antworten.

Das mit der Agentur für Arbeit habe ich bereits geklärt.

Ich sollte mich beim Jobcenter melden.

Und an "Gaenseliesel":

Ich selbst habe nicht gekündigt, sondern wurde gekündigt.

Kann mir noch jemand die Frage beantworten, ob es mir zusteht einen Anwalt einzuschalten.Und wenn ja, was benötige ich dafür.

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß

Michael Hanke

Du hast kostenlosen Anspruch auf einen Beratungsschein

Ideal  ist es, wenn Du Antrag dazu dann  zusammen mit dem Rechtsanwalt ausfüllst oder persönlich beim Amtsgericht vorstellig wirst, da hier auch noch offene Fragen und fehlende Unterlagen geklärt werden können. 

Wird das Formular zusammen mit Hilfe des Rechtsanwalts ausgefüllt, so wird der Antrag auf den Beratungsschein auch direkt von diesem an das Amtsgericht weitergeleitet.

2

Ups...selbst gekündigt :-((  mein Fehler, mit Brille wäre es nicht passiert, sorry !!! 

;-))

Hilfe bekommt hier wer wie du, nett um diese bittet ( deshalb auch Antwort Primus betr. Beratungsschein) ! 

Wie auch in deiner Situation, ist die Behördenwillkür leider oftmals noch allgegenwärtig. Nicht jeder sieht seinen Beruf als Berufung, es betrifft sie selbst (noch) nicht ! 

In einem Forum wie unserem deshalb nach praktischer Hilfe zu suchen ist gerade für junge Menschen nachvollziehbar und legitim.  

Gruß und Alles Gute ! 

1

Schlimme Geschichte, bei der Du schnelle Hilfe brauchst.

Versuchs mal kostenlos hier:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

Die Caritas hat fast überall Beratungsstellen. Genauso Diakonie, DRK, AWO u.v.m. Da sollte man lieber hingehen, statt eine unpersönliche Online-Beratung wahrzunehmen. Online-Beratung ist mehr etwas, für wenn man Angst davor hat, irgendwo persönlich vorstellig zu werden.

2
@GoaSkin

Oder wenn man ganz schnell einen Rat braucht. Oft noch am selben Tag.

1
@GoaSkin

Dem stimme ich grundsätzlich zu, GoaSkin ! 

Ich denke aber, Angst allein ist es primär gar nicht einmal weshalb hier solche Fragen auftauchen, eher jugendliche Hilflosigkeit ! 

Über alternative Hilfen, wie Caritas, DRK .... (oder einen Beratungsschein beantragen) erfährt so manch ein Fragesteller erst in einem Online Forum. 

Hilfe zur Selbsthilfe geben, mehr wird meist auch gar nicht erwartet, aktiv werden muss dann jeder selbst ! ;-)) 

1