Was ist ein Kapitalisierungsfaktor bei der Kapitalabfinung eines Verdienstausfallschadens?
Ein Bekannter verlangt aufgrund eines Verdienstausfalls, der durch seine Verletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden ist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Doch die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet eine Kapitalentschädigung an und bringt dabei einen Kapitalisierungsfaktor ins Spiel. Es geht um einen selbstständigen Handwerker, der 1 Frau und 3 Kinder hat. Er ist 40 Jahre alt, voll erwerbsgemindert und hat in seiner zwischenzeitlich komplett aufgegebenen Handwerkstätigkeit im Durchschnitt 3000 Euro brutto monatlich erzielt. Was ist demnach der Kapitalisierungsfaktor?
2 Antworten

Ich warne vor einem Abfindungsvergleich ohne Öffnungsklausel. § 843 Abs. 3 BGB ist zu beachten. An sich will das BGB demgemäß Abfindungen nicht, nur bei wichtigem Grund. Unwägbarkeiten im Gesundheitszustand, Inflation oder Gehaltsentwicklung müssen berücksichtigt werden können. Der Kapitalisierungsfaktor ist aus Tabellen mit einem Zinsfuss entnehmbar. Sorgfalt ist beim Zugriff auf die Kapitalisierungtabelle anzuwenden, denn diese wird von der aktuell geltenden Sterbetafel berücksichtigt. Eine haftungsrechtlich wirklich angemessene Abfindung ist nur zu finden, wenn zunächst der passende Zinssatz (Realzins) ermittelt wird. Oft genügt eine Berechnung über den Zeitrentenbarwert. Näheres auf Anfrage unter Werbung durch Support gelöscht

Im o.g. Fall läge der Kapitalisierungsfaktor bei 12. Hier nachzulesen http://www.hzv-deutsche-rentenversicherung-saarland.de/internet/lva-fuer-das-saarland/hzv/lvacont.nsf/3d40b05c62c2a4aa412569030032b884/059e56a123b4b3f44125693f004dbe91?OpenDocument