Hallo liebe Community!
Wenn man falsche Angaben in der Rechnung hat, findet dann trotzdem die Steuerschuldumkehr statt? Die Rechnung ist von einem deutschen an ein französisches Unternehmen geschrieben worden.
Falsche Angabe #1:
Rechnungsbetrag (netto): Summe
Rechnungsbetrag (brutto): dieselbe Summe
Technisch gesehen bleibt es eine netto Rechnung, obwohl das wort "brutto" drin ist. Umsatzsteuer wurde nicht erhoben. Der Kunde hat auch den netto-Betrag bezahlt und muss auf diesen die französische Umsatzsteuer bezahlen.
Falsche Angabe #2:
Erwähnung der Kleinunternehmerregelung auf Deutsch und Englisch.
Soweit ich das weiß, ist mein Kunde immer in der Pflicht, die Steuer zu bezahlen, auch wenn er gar keine, eine falsche oder eine richtige Rechnung bekommen hat.
Verstehe ich das richtig? Andernfalls würde es bedeuten, dass man einen Weg um die Umkehr findet und dazu gab es schon einige EU-Urteile.
Vielen Dank für eure Antworten!