Was ist der Unterschied zwischen "Reverse Charge" und "Innergemeinschaftlichem Erwerb" und wie wird es in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen?

1 Antwort

Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Der ist grundsätzlich nach dem Reverse-Charge-Verfahren zu versteuern. Heißt also, nicht der Verkäufer, sondern der Käufer schuldet die Steuer dem Finanzamt.

Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe sind in den Zeilen 34 bis 37 der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben.

Reverse Charge sind innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU und innergemeinschaftliche Erwerb ist der Erwerb von Waren innerhalb der EU

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@bogholder

Nein, Reverse Charge heißt nichts anderes als Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Die ist nicht identisch mit innergemeinschaftlichen Leistungen. Sie ist auf innergemeinschaftliche Leistungen oft anzuwenden.

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