Was ist der Unterschied zwischen "Reverse Charge" und "Innergemeinschaftlichem Erwerb" und wie wird es in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen?
Irgendwie gelingt es mir trotz aller Recherche nicht, den eindeutigen Unterschied zwischen "Reverse Charge" und "innergemeinschaftlichem Erwerb" festzustellen.
Die Definition beider Verfahren klingt für mich einfach identisch, dennoch heißt es immer wieder, dass es einen Unterschied zwischen beiden Verfahren gäbe.
Daher wäre ich dankbar, wenn man mir auf folgendes Beispiel eine Klarstellung geben könnte, um welchen der beiden Fälle es sich in dem Beispiel handelt:
- Ich kaufe von einem Lieferanten aus dem EU-Ausland Ware ein (B2B).
Welches Verfahren kommt hier zum Tragen und wie bzw. in welchem Feld gebe ich den Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung an?
1 Antwort
Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Der ist grundsätzlich nach dem Reverse-Charge-Verfahren zu versteuern. Heißt also, nicht der Verkäufer, sondern der Käufer schuldet die Steuer dem Finanzamt.
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe sind in den Zeilen 34 bis 37 der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben.
Nein, Reverse Charge heißt nichts anderes als Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Die ist nicht identisch mit innergemeinschaftlichen Leistungen. Sie ist auf innergemeinschaftliche Leistungen oft anzuwenden.
Reverse Charge sind innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU und innergemeinschaftliche Erwerb ist der Erwerb von Waren innerhalb der EU