Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt?
Guten Tag,
habe ich da eine Frage.
Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
1- Drei Monate Fahrverbot
2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF
Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
Ich habe paar Fragen:
Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.
Welche Folgen hab ich dadurch?
Vielen Dank