Was ist das Faktorverfahren?
Ab 1.1.2010 soll es ein neues Wahlrecht bei den Steuerklassen geben.Wie funktioniert das?
2 Antworten

Damit sollen die ungenaugkeiten der Stuerklassen bei ungleichen Einkünften der Ehegatten ausgeglichen werden.
Dies ist eine gute Beschreibung:
Zweck des neuen Verfahrens zur Ehegattenbesteuerung
Mit dem neuen Verfahren zur Ehegattenbesteuerung will der Gesetzgeber erreichen, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden steuerentlastend wirkenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Kinder); dies beruht auf der Anwendung der Steuerklasse IV.
Mit dem Faktor Y : X (einem einzutragenden Multiplikator stets kleiner als 1, also eine Null mit drei Nachkommastellen) wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV jedoch entsprechend der Wirkung des Splittingverfahrens gemindert (§ 32a Abs. 5 EStG). „Y“ ist die Einkommensteuer für beide Ehegatten nach dem Splittingverfahren. „X“ ist die Summe der Lohnsteuer bei Anwendung jeweils der Steuerklasse IV.
Somit wird mit der Faktorrechnung als neuem Verfahren zur Ehegattenbesteuerung letztlich das Splittingverfahren auf die Steuerklassen IV/IV angewandt, sodass es nicht zu Überzahlungen kommen kann. Wenn Ehegatten das neue Verfahren zur Ehegattenbesteuerung wählen
Wollen Arbeitnehmer-Ehegatten das Faktorverfahren zur Besteuerung von Ehegatten wählen, müssen sie mit dem gemeinsamen Antrag mindestens die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne aus den ersten Dienstverhältnissen angeben, weil dies für die Berechnung von Y und X erforderlich ist.
Dabei werden dann die gesetzlichen steuermindernden Pauschbeträge berücksichtigt (z. B. Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen (Anwendung der Steuerklasse VI) bleiben unberücksichtigt; die Steuerklasse VI wird nicht in das Faktorverfahren einbezogen.

die der Wahl des Faktorverfahrens hat eine Pflichtveranlagung zur Folge.dh. du musst eine Steuererklärung abgeben. Falls du zusätzlich noch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, wird dieser in den Faktor mit einbezogen. Die Eintragung des Faktors und dessen Berechung erfolgt vom Fintanzamt aufgrund einens Antrags.