Was heisst „Beruf ist geschützt“?

2 Antworten

Ist Google gerade mal wieder kaputt? Schau hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

Der Beruf "Steuerberater" ist in Deutschland geschützt, d.h. das Führen dieser Berufsbezeichnung ist nur mit einer entsprechenden Qualifikation gestattet: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater

Der Beruf des Ingenieurs ist nicht geschützt, d.h. Du kannst Dich jederzeit ohne spezifische Ausbildung als Ingenieur bezeichnen.

Das Ergreifen einer selbständigen Tätigkeit setzt bei geschützten Berufen nicht nur die Anmeldung der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit voraus, sondern auch den Nachweis der fachlichen Qualifikation. Bei nicht geschützten Berufen ergibt sich die fachliche Qualifikation aus der Ausbildung bzw. dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der betreffenden Person. Bei geschützten Berufen bestehen spezifische Anforderungen an das Tragen der Berufsbezeichnung (z.B. gewisse Prüfungen, Examen, Ausbildungen oder akademische Abschlüsse, z.T. auch in Verbindung mit einer berufsständischen Zulassung).

Ein Buchhaltungsbüro (ohne weitere Angaben) könnte daher jeder eröffnen, der über entsprechende kaufmännische Kenntnisse verfügt. Das irreführende Führen einer Berufsbezeichnung ohne entsprechende fachliche Ausweisung wäre allerdings ein Betrug der Kunden, d.h. nach § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) oder §263 StGB (Betrug) strafbar.

Danke für die ausführliche Antwort!

was meinen Sie mit: Ein Buchhaltungsbüro (ohne weitere Angaben) ?

die Gesetz StberG Paragraf 4 meinte dass nicht jeder sondern jemand der eine Ausbildung z.B als Steuerfachangestellter abgeschlossen hat.

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Geschützt bedeutet, dass Du Dich selbst nur als Steuerberater bezeichnen darfst, wenn Du auch Steuerberater bist, d.h. Du musst eine Bestellung durch die StB-Kammer erhalten haben.

Der Begriff Buchhalter ist nicht geschützt; jeder darf sich selbst als Buchhalter bezeichnen.

Ja, ein Steuerfachangestellter kann einfach so ein Buchhaltungsbüro gründen. Gibt es genug.

paragra 6 Abs 4 StBerG:

das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

sind die drei Jahre praktische Erfahrung ein Muss?!

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