Was fällt von meiner Rente weg,wenn ich wieder heirate?

4 Antworten

Hallo corri47,

Sie schreiben:

Was fällt von meiner Rente weg,wenn ich wieder heirate?

möchte evt.wieder heiraten.Der neue Mann steht noch im Berufsleben.Wird mir meine Rente in dem Fall verkleinert oder behalte ich Sie so wie Sie ist?

Antwort:

Die Heirat hat auf Ihre Erwerbsminderungsrente keine direkte Auswirkung, denn Sie haben Ihre Ansprüche auf diese Rente durch Ihre eigenen, geleisteten Beiträge und Beitragsmonate erworben!

Da Sie aber laut Ihrem Rentenbewilligungsbescheid alle Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich der DRV anzeigen müßen, sollten Sie der Ordnung halber Ihre Heirat bei der zuständigen DRV anzeigen, bevor diese durch das Melderegister davon erfährt!

Heutzutage sind alle Sozialversicherungsträger untereinander vernetzt, auch mit dem Finanzamt und dem Einwohnermeldeamt, des weiteren gibt es eine einheitliche Steuer-ID und da bleibt im Computerzeitalter nichts mehr verborgen!

Natürlich entstehen dann für Ihren Ehepartner Ansprüche im Zusammenhang mit der Hinterbliebenen-Rente!

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deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/07_H_Rente_sichert_Existenzen/H_Rente_sichert_Existenzen_node.html

Ich bekomme eine unbefrißtete Erwerbsunfähigkeitsrente

Antwort:

Auch eine unbefirstete Erwerbsminderungsrente ist kein Freibrief für alle Zeiten, sondern die DRV kann jeder Zeit auf Sie zukommen und eine erneute Gesundheits-/Leistungsprüfung einleiten!

Viele Bezieher von Erwerbsminderungsrente, egal ob zeitlich befristet oder -unbefristet, gehen ab Rentenbeginn nicht mehr regelmäßig zu Ihren Ärzten und können somit nicht glaubhaft nachweisen, daß die gesundheitlichen Beschwerden weiter forbestehen, sich ggf. sogar verschlechtert haben!

Aus diesem Grund sind Rentenbezieher sehr gut beraten, wenn Sie auch während des Rentenbezugs regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und somit glaubhaft nachweisen können, daß Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Halten Sie Ihre Krankenakte stets auf dem aktuellen Stand, siehe hierzu den "Roten-Faden", dann kommen Sie nie in Beweisnot:

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Erwerbsminderungsrente ergänzend eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente beziehen oder beziehen wollen, sieht die Sache aber ganz anders aus, denn hier kommt ggf. das gesamte Haushaltseinkommen auf den Prüfstand!

In diesem Fall sollte in jedem Fall rechtzeitig über eine getrennte Haushaltsführung, ggf. unter Zuhilfenahme eines Untermietvertrages, nachgedacht werden!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo Konrad , ich mag eigentlich deine Bausteine . Aber irgendwie werden sie unübersichtlicher .

Entschuldigung , ob der Fragesteller sich deine Links selber kopiert ???

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Eine Heirat allein ändert nichts an Deiner Rente, die Du Dir erarbeitet hast. Das Einkommen Deines Zukünftigen hat  gar nichts damit zu tun.

Deine Rente bleibt wie sie ist, solange Du keinerlei Hinzuverdienst, der über 450 €  pro Monat liegt, durch eigene Tätigkeiten hast

  • Du bist nicht mehr voll erwerbsgemindert, wenn du mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst.
  • Du bist nicht mehr teilweise erwerbsgemindert, wenn du mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Zur vollen EM-Rente darfst du unschädlich 450,- € hinzu verdienen
  • Bei der teilweisen entnimmst du den genauen Betrag bitte deinem Rentenbescheid.
  • Andere Ereignisse haben keinen Einfluss auf die Rente.