Was darf Sachverständiger bei Insolvenz?

Wer hat den Sachverständigen eingesetzt? Was sagt der Insolvenzverwalter?

Geschäftsleiter hat Insolvenzantrag gestellt und Sachverständiger hat Gerichtsamt gesendet

2 Antworten

Zitat:

"Bei der Forderungspfändung hat der Gläubiger gegen den Schuldner einen Anspruch auf Herausgabe der über die Forderung vorhandenen Urkunden gemäß § 836 Abs. 3 ZPO. Zu den Urkunden im Sinne des § 836 Abs. 3 ZPO zählen auch Lohnabrechnungen aus einem Arbeitsverhältnis (vgl. nur OLG Hamm DGVZ 1994, 188, 189) und Leistungsbescheide betreffend Arbeitslosengeld (LG Essen JurBüro 2001, 153; LG Leipzig JurBüro 2001, 403; LG Regensburg Rpfleger 2002, 468; Musielak-Becker, ZPO, 7. Aufl., § 836 Rn 7)."

In diesem Falle muss man die Lohnabrechnungen an den Sachverständigen herausgeben. Denn der Sachverständige wurde vom Gericht, bzw. vom Insolvenzverwalter eingesetzt.

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