was darf eine Bank für einen Nachforschungsauftrag in Rechnung stellen?

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Das sagt Wikipedia dazu:

Bei Banken: Unstrittig ist, dass die Bank keine Bankgebühren für Nachforschungsaufträge berechnen darf, wenn der Fehler bei der Bank oder der Empfängerbank liegt. Inwieweit die Bank Entgelte berechnen darf, wenn der Kunde für die fehlerhafte Überweisung selbst verantwortlich ist (zum Beispiel durch unleserlich geschriebene Belege oder fehlerhafte Angaben) ist strittig. Eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Nachforschungsaufträgen ist nach einem erstinstanzlichen Urteil des LG Frankfurt/Main vom 24. Juni 1999, (Az. 2/2 O 46/99) unzulässig, selbst wenn der Fehler beim Kunden lag. In der Praxis werden häufig Entgelte für die Nachforschung in Rechnung gestellt, sofern kein Bankfehler vorliegt. Fachlich beruft sich die Bank auf das Verursacherprinzip.