Was besagt der Grundschuldzins, der im Grundbuch eingetragen ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diesen Zinssatz legt dein Gläubiger also der Darlehensgeber bzw. Deine Bank einseitig (formularmäßig) fest. Er besagt, dass die Bank diesen Zins zusätzlich zur Grundschuld für das laufende und die letzten 2 Jahre, d.h. für insgesamt bis zu 3 Jahren bei einer Zwangsversteigerung geltend machen kann (§ 10 ZVG (1) 4.). Die Argumentation der Bank für diese Sicherungsmaßnahme ist, dass sie ja nicht wisse, ob und wenn ja, wann die Immobilie einmal verwertet werden muss und wie hoch dann im Zweifelsfall der aktuelle Zinssatz für das Darlehen wäre, wie hoch der Darlehensstand etc. Außerdem muss die Bank im "worst case" die Kosten der Rechtsverfolgung tragen bzw. zumindest vorstrecken, von anderen Kosten und entgangenen Gewinnen etc. ganz zu schweigen. Der Zins ist auf jeden Fall akzessorisch, so wie auch die Grundschuld also unabhängig von der tatsächlichen Forderung. Der Zusammenhang zwischen Grundschuld (nebst Zinsanhang) und dem eigentlichen Darlehen wird aber vertragsmäßig geregelt und findet sich im Darlehensvertrag oder auf seperatem Formular i.d.R. unter dem Titel oder Abschnitt "Sicherungsabrede".