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gunpet: Bei langfristig vereinbarten Zahlungen, wie hier die Pacht, entsteht das Problem, wie die Kaufkraft der versprochenen Geldleistung über die Pachtzeit gesichert werden kann. Dies geschieht durch eine Indexierung = Preisanpassungsklausel. Bewertungsmaßstab kann die Abhängigkeit von Lohn-, Gehalts- und Ruhegeldern sein oder der vom Stat. Bundesamt ermittelte Preisindex für alle Gesamtlebenshaltungskosten oder der vom Stat. Amt der Europ. Gemeinschaft ermittelte Verbraucherpreisindex. Der kann steigen aber auch (eher selten) s i n k e n .

Schon mal was von Lebenshaltungskostenindex gehört? Daran knüpft die Pacht und soll sich der Inflationsrate entsprechend erhöhen. Eine Garantie für stetige Einkünfte ist es trotzdem nicht: Wenn der Pächter seine Raten nicht mehr aufbringen kann, kann man sich mit dem Pachtvertrag die Wände tapezieren.